Trotz Öffentlichkeitsgesetz

Finanzdepartement verweigert dem EDÖB Akteneinsicht

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von Eric Belot und jor

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat Einsicht in Daten des Finanzdepartements verlangt. Dieses verweigerte ihm jedoch den Zugang - trotz Öffentlichkeitsgesetz.

Das Finanzdepartement sagt, es handle sich um einen Sonderfall. (Source: phil cruz/Unsplash)
Das Finanzdepartement sagt, es handle sich um einen Sonderfall. (Source: phil cruz/Unsplash)

Der Eidgenössischen Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger hat vom Finanzdepartement (EFD) eine Abfuhr erhalten. Das EFD weigert sich, dem EDÖB Unterlagen herauszugeben, die er im Zusammenhang mit dem Einsichtsgesuch eines Bürgers anforderte, wie "SRF" berichtet. Der Datenschutzbeauftragte spreche von einem "Tiefschlag"; das EFD zeige hingegen null Verständnis.

Auslöser für den Streit war laut "SRF" eine Aussage von Finanzminister Ueli Maurer in der "Rundschau" vom 21. November 2020. Damals erklärte er zu den Corona-Massnahmen, die Regierung habe verschiedene Ansprüche gegeneinander abwägen müssen. Ein Bürger verlangte daraufhin - gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung - alle Dokumente, welche diese Aussage begründen könnten. Das Departement verweigerte die Ausgabe der Dokumente.

Daraufhin wandte sich die Person an den EDÖB. Er solle - wie gesetzlich vorgesehen - ein Schlichtungsverfahren einleiten. Zu diesem Zweck habe dieser wie üblich als Erstes Einsicht in die Akten verlangt, doch das EFD habe abgelehnt. "Wenn mir ein Bundesorgan die Unterlagen nicht herausgibt, die mir dazu dienen, zu beurteilen, ob jetzt diese Unterlagen unter das Gesetz fallen oder nicht, dann kann ich natürlich meine Schlichtungsaufgabe nicht wahrnehmen", sagte Lobsiger gegenüber "SRF". Dies sei umso stossender, weil im Gesetz ausdrücklich stehe, der Öffentlichkeitsbeauftragte habe auch Zugang zu Dokumenten, die der Geheimhaltung unterliegen.

Das EFD erwidert auf Anfrage des "SRF", man unterstütze zwar das Öffentlichkeitsgesetz, doch es handle sich hierbei um einen Sonderfall.

Apropos Einsicht erhalten: Der Verein Digitale Gesellschaft hat einen Webienst gestartet, mit dem alle Interessierten bei Unternehmen und Behörden Auskunft über ihre eigenen Daten verlangen können. Der Dienst mit der URL datenauskunftsbegehren.ch ist kostenlos nutzbar. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Webcode
DPF8_222180

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