Schadenersatzforderung in Millionenhöhe

Media Markt scheitert mit Klage: Ehemaliger Deutschland-Chef kämpft um seinen Ruf

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von Elektrojournal

Der ehemalige Media-Markt-Deutschland-Chef Michael Rook hat vor Gericht einen wichtigen Teilsieg erreicht. Im Berufungsprozess um Schadenersatzforderung in Millionenhöhe blitzte Media Markt ab.

Im Berufungsprozess um eine Schadenersatzforderung in Millionenhöhe, die Media Saturn von einem seiner ehemaligen Top-Manager fordert, ist der Elektroriese abgeblitzt. Dem Ex-Media-Markt-Deutschland-Chef Michael Rook wird die Annahme von Bestechungsgeldern vorgeworfen.

Das Unternehmen forderte rund 1,6 Millionen Euro von Rook, weil die Media-Saturn-Gruppe zu viel an ein Vermittlungsunternehmen gezahlt habe. Rook hat dabei stets seine Unschuld beteuert. Für Rook, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, ist das Urteil zu seinen Gunsten im Zivilprozess ein wichtiger Schritt für die von ihm angestrebte Rehabilitation.

Es stehe nicht hinreichend fest, dass der ehemalige Geschäftsführer von Media Markt Deutschland, Michael Rook, an Schmiergeldzahlungen beteiligt gewesen war, entschied der 3. Zivilsenat des OLG. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Was bisher geschah

Im Dezember 2012 wurde Rook von der Wirtschaftskammer des Augsburger Landgerichts wegen Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er und ein ehemaliger Media-Markt-Regionalmanager für Süddeutschland wurden nach Überzeugung der Kammer von einem ebenfalls angeklagten Unternehmer für exklusiv vergebene Aufträge bestochen. Der Unternehmer wollte seine Mitarbeiter in Media-Markt-Filialen DSL-Verträge an den Mann bringen lassen. Rund zwei Millionen Euro Schmiergeld hätten die beiden Media-Markt-Manager unter sich aufgeteilt, so die Überzeugung des Augsburger Gerichts. Der Ex-Regionalmanager belastete Rook schwer, indem er angab, sich das in bar gezahlte Schmiergeld mit diesem geteilt zu haben. Rook selbst bestreitet die Vorwürfe vehement. Am Ende stand für die Kammer dennoch fest: Es ist Rook, der lügt.

Der ehemalige Topmanager, der ab 2006 Media Markt Deutschland leitete und seit 2011 zudem in der Geschäftsführung der Media Saturn Holding sass, arbeitet heute als Unternehmensberater in Hamburg. Noch immer reagiert er mit Unverständnis, wenn er über den Augsburger Prozess spricht. Dass gegen ihn ermittelt worden sei, sei bei den Vorwürfen verständlich gewesen, sagte Rook der Deutschen Presse-Agentur. Dass er angeklagt und dann auch noch verurteilt worden sei, hätte seiner Überzeugung nach mit Blick auf die Ermittlungsergebnisse nicht passieren dürfen. "Ich unterstelle den Richtern in Augsburg keine Absicht, aber die Sorgfalt hat nicht gestimmt." Seine Finanzen seien komplett durchleuchtet, nichts Verdächtiges gefunden worden.

Sich auf einen Deal einlassen, um vielleicht mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen, war für Rook keine Option, wie er erzählt. Denn: "Das, was man mir vorgeworfen hat, hat so nicht stattgefunden, ich habe das nicht getan", sagte er. Er sei sich immer sehr sicher gewesen, dies in einer nächsten Instanz beweisen zu können.

Schadenersatzklage als Glücksfall

Die nächste Instanz - der Bundesgerichtshof - wies die Revision Rooks 2014 ab. Als ein Glücksfall für den 54-Jährigen erweist sich hingegen die Schadenersatzklage über 1,6 Millionen Euro, die Media Saturn gegen ihn stellt. Diese wird in Schleswig-Holstein verhandelt, wo Rook lebt. Zuständig ist in erster Instanz die 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe.

Die dortigen Richter kamen im Mai 2017 nach 16 Verhandlungstagen mit umfangreichen Vernehmungen auch von Rook selbst und des Hauptbelastungszeugen im Augsburger Strafverfahren sowie intensiver Überprüfung des Strafurteils zu einer komplett anderen Bewertung als die Kollegen aus Bayern. "Die Kammer ist im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung weder überzeugt, dass der Beklagte an den Bestechungsabsprachen persönlich beteiligt war, noch dass er Bestechungsgelder persönlich erhalten hat", teilte das Landgericht Itzehoe damals mit. Media Saturn legte Berufung gegen das Urteil ein, die eben jetzt vom OLG Schleswig abgelehnt wurde.

Der Erfolg im Zivilprozess wird Rook allerdings nicht reichen. Auch wenn die Richter zugunsten Rooks urteilten, will dieser weiterkämpfen und eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens erreichen. "Dieses Urteil muss vom Tisch", sagte Rook. Sein Anwalt Magnus Dühring sagte der dpa, grundsätzlich habe ein Zivilurteil keine Bindungswirkung für ein Strafurteil. Doch in diesem Fall hätten sich aus dem Zivilurteil aus Itzehoe nicht nur neue Tatsachen, sondern auch ein Alternativsachverhalt mit anderen Akteuren ergeben. Zumal dieses Urteil nun vom OLG Schleswig bekräftigt wurde, sei die Faktenlage aus ihrer Sicht so gut, dass eine erfolgreiche Wiederaufnahme erreicht werden könne.

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde zwar erstinstanzlich am Landgericht München I abgelehnt. Doch dagegen legte Rook Beschwerde ein. Diese liegt seit dem 20. April 2018 beim OLG München, wie der dortige Gerichtssprecher Florin Gliwitzky auf Nachfrage sagte. Es sei ein sehr umfangreicher Antrag und jeder einzelne Gesichtspunkt werde geprüft, versicherte der Sprecher. "Daher ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen."

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