Revision des Fernmeldegesetzes

Kommission will Netzneutralität im Gesetz verankern

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Die Revision des Fernmeldegesetzes hat einen Schritt vorwärts gemacht. Die zuständige Kommission will im gleichen Zuge auch die Netzneutralität verankern. Damit geht die Kommission weiter als der Bundesrat.

(Source: Sven Bähren / Fotolia.com)
(Source: Sven Bähren / Fotolia.com)

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hat am Dienstag getagt. Auf der Agenda stand unter anderem auch die Revision des Fernmeldegesetzes. Mit einer deutlichen Mehrheit von 17 und 8 Stimmen sprach sich das Gremium für Aufnahme der Netzneutralität in das Gesetz aus, wie es in einer Mitteilung heisst.

Keine Anbieter werden bevorzugt

Damit soll sichergestellt werden, dass alle Daten in den Netzen gleichbehandelt werden. Die Fernmeldeanbieter sollen sicherstellen, dass nicht die Angebote eines Anbieters, etwa von Streaming, bevorzugt werden. Die Kommission ging damit weiter als der Bundesrat. Dieser wollte die Netzneutralität nicht festschreiben. Die Anbieter sollten nur transparent machen, wie die unterschiedliche Datenübertragung zustande kommt. Vor diesem Schritt warnte etwa Simon Schlauri, Rechtsanwalt und Titularprofessor der Uni Zürich und Mitglied der Digitalen Gesellschaft, bei einem Open Hearing.

Die grossen Telkos wollten keine Festschreibung der Netzneutralität, sagte Olaf Swantee, CEO von Sunrise, am gleichen Event. Die Bevorzugung von Daten sei manchmal notwendig, um die Stabilität des Netzes zu garantieren. Die Telkos hätten sich zudem einen Kodex auferlegt, keinen Anbieter zu bevorzugen.

Vor allem im linken und liberalen Lager fand die Entscheidung der Kommission Zustimmung, wie Beiträgen auf Twitter zu entnehmen ist.

Auch die überparteiliche Gruppe für digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) begrüsste den Schritt:

Die Kommission beschloss weiter, dass die Verwaltung zusätzliche Informationen bereitstellen soll, um die Frage des Netzzugangs zu regeln. "Sie soll in einem Bericht aufzeigen, wie eine gesetzliche Grundlage für eine Regulation des virtuellen Netzzugangs aussehen könnte, ohne die Kompetenz der Zugangsregulierung dem Bundesrat zu übertragen", steht in der Mitteilung. Die definitive Entscheidung für diesen Abschnitt der Revision wurde auf August vertagt, um den Bericht abzuwarten. In der Herbstsession soll das Geschäft im Nationalrat behandelt werden.

Massnahmen gegen Roaming werden möglich

In anderen Punkten folgte die Kommission dem Bundesrat, wie es weiter heisst. Der Bundesrat soll Mittel an die Hand bekommen, um gegen unverhältnismässig hohe Roaming-Tarife vorzugehen. Von einer Abschaffung des Roaming, wie teilweise in der EU, ist jedoch keine Rede. Anträge, die bestimmte Verpflichtungen für Mobilfunkanbieter festschreiben wollten, fanden keine Mehrheit. Der Wettbewerb auf diesem Gebiet solle erhalten bleiben, heisst es weiter.

Ein Thema war auch der Entwurf für die neue SRG-Konzession. Der Nationalrat lehnte den Entwurf des Bundesrats mit 13 zu 11 Stimmen ab. Zunächst soll die Verabschiedung des neuen Gesetzes über die elektronischen Medien abgewartet werden, bevor der SRG-Auftrag definiert wird, wie in der Mitteilung weiter zu lesen ist. In einem Brief fordert die Kommission den Bundesrat daher dazu auf, die Konzession für die SRG zunächst um zwei Jahre zu verlängern. "Inhaltliche Änderungen sollen erst dann vorgenommen werden, wenn der künftige Auftrag der SRG geklärt ist", heisst es abschliessend.

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