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Simap-Meldungen Woche 2: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

ASTRA entscheidet sich für Adesso Schweiz

  • Zuschlag 1001613: Fachapplikation Verkehrsmonitoring (FA VMON) Wartung und Software-Pflege 2018 - 2022. Publiziert am 8.1.2018. Bundesamt für Strassen ASTRA. Ausschreibung vom 15.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an adesso Schweiz AG, Zweigniederlassung Bern, Berner Technopark, Morgenstrasse 129, 3018 Bern. Preis: 602'200 CHF. Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte überzeugte insbesondere durch den vorteilhaften Preis und ist in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 115 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Basel-Stadt entscheidet sich für Novo Business Consultants

  • Zuschlag 1001305: Dienstleistung zur Betreuung von SAP MM. Publiziert am 30.12.2017. Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt / Finanzverwaltung. Ausschreibung vom 14.10.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an NOVO Business Consultants AG, Gutenbergstrasse 50, 3011 Bern. Preis: 468'000 CHF. Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 77 Tage. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Post entscheidet sich für BNC Business Network Communications

  • Zuschlag 998691: Firewall 2018 - 2021. Publiziert am 4.1.2018. Post CH AG / Informationstechnologie. Ausschreibung vom 28.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an BNC Business Network Communications AG, Grubenstrasse 7, 3322 Schönbühl. Preis: 3'643'527 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Den nicht berücksichtigten Anbietern werden die Gründe in einem Schreiben individuell erläutert.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 160 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Post entscheidet sich für SAP Schweiz

  • Zuschlag 1001743: Expert Advisory Services von SAP. Publiziert am 12.1.2018. Post CH AG / Informationstechnologie. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an SAP (Schweiz) AG, Leugenestrasse 6, 2504 Biel. Preis: 2'343'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1, Buchstabe c (VöB): Im Rahmen der Einführung von SAP S/4 HANA und der damit zusammenhängenden fundamentalen Neuerungen in der SAP Systemlandschaft der Post mit mehr als 60 heterogenen SAP Systemen kann nur die Zuschlagsempfängerin als Entwicklerin der Software die benötigten Beratungsleistungen erbringen. In diesem technisch äusserst komplexen Umfeld wird die Expertise der Zuschlagsempfängerin zwingend benötigt, um postinterne wie auch externe Leistungen (vgl. auch die erfolgte öffentliche Ausschreibung IT-Profile-SAP unter Simap-ID 135674, Zuschlag vom 09.09.2016) in der Umsetzung des genannten Vorhabens qualitativ abzusichern.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Post entscheidet sich für USU

  • Zuschlag 1001241: Zusätzliche Valuemation Module sowie Unterstützungsleistungen bei der Erweiterung der Plattform im Rahmen der Zentralisierung. Publiziert am 3.1.2018. Post CH AG / Informationstechnologie. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an USU AG, Spitalhof, DE-71696 Möglingen. Preis: 2'500'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c VöB: Die im Bereich IT Servicemanagement der Schweizerischen Post eingesetzte Plattform «Valuemation» wurde im Jahr 2014 im Rahmen einer WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Plattform in einen komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt und konfiguriert. Im Zuge der Konsolidierung der heterogenen Post Applikations-Landschaft und im Rahmen des Programms «Weiterentwicklung ICT» sollen weitere Valuemation-Standard-Module installiert werden. Um die zusätzlichen Module nutzen zu können, muss zunächst ein Major-Upgrade der heute installierten Version 4.5 auf Version 5 vollzogen werden. Dies bedingt einerseits exzellente Produktkenntnisse, aber auch besonderes Know-how betr. der bei der Post installierten Konfigurationen und vorgenommenen Customizings der Module Incident und Problem Management. Nach erfolgtem Upgrade auf die Version 5 erfolgen die Implementation der Module sowie entsprechende Anpassungen agil. Das heisst, die Anforderungen werden laufend spezifiziert und umgesetzt. Dies erfordert ebenfalls besondere Produktekenntnisse der Version 5 von Valuemation, die nur von der Zuschlagsempfängerin wirtschaftlich zur Verfügung gestellt werden können. Ausserdem ist nur die Zuschlagsempfängerin in der Lage zu gewährleisten, dass der Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sichergestellt werden kann. Die Urheberrechte an den betroffenen Applikationen liegen allein bei der Zuschlagsempfängerin.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

FUB entscheidet sich für Four Points Drive

  • Zuschlag 1002333: Wartung und Support für das Eventmangementtool Zenoss 2018 - 2022. Publiziert am 12.1.2018. Führungsunterstützungsbasis FUB. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Zenoss Inc. 11305 Four Points Drive, US-78726 Austin / Texas. Preis: 532'000 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB

  • Details: Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) - Grundauftrag (2018 - 2020): CHF 266'000.00 - Optionen (2021 - 2022): CHF 266'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Basel-Stadt entscheidet sich für Asseco Berit

  • Zuschlag 1001773: ÖREB-Fachsystem. Publiziert am 10.1.2018. Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Grundbuch- und Vermessungsamt. Ausschreibung vom 18.10.2017. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Asseco BERIT AG, Gewerbestrasse 10, 4450 Sissach. Preis: 149'400 CHF. Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

  • Details: 6 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 84 Tage. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kanton Basel-Stadt entscheidet sich für Emineo

  • Zuschlag 999671: FFS - Fallführungssystem citysoftnet. Publiziert am 12.1.2018. Bedarfsstellen: Kanton Basel Stadt und die Städte Zürich und Bern Vergabestelle: Verein citysoftnet. Ausschreibung vom 17.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an emineo AG, 8005 Zürich. Preis: 36'477'503 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Der Abschluss der Verträge steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Kredite durch die Städte Zürich und Bern sowie den Kanton Basel-Stadt. Evaluationsdauer: 301 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen ab Publikation (für am Verfahren teilnehmende Anbieter ab individueller Eröffnung) beim Verwaltungsgericht Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kanton Luzern entscheidet sich für Abraxas Informatik

  • Zuschlag 999701: eRecruitment Partner & Lösung. Publiziert am 30.12.2017. Kanton Luzern. Ausschreibung vom 6.5.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG, Walzmühlestrasse 50, 8500 Frauenfeld. Preis: 261'024 CHF. Begründung: Die Firma Abraxas Informatik AG erfüllt alle Grundanforderungen und Eignungskriterien sehr gut. Dazu gehören sowohl die funktionalen Anforderungen wie auch die Anforderungen an das Produkt, das Projekt und den Betrieb. Die Offertpräsentation und die Referenzauskünfte wurden ebenfalls als sehr gut bewertet. Insgesamt erweist sich das Angebot der Abraxas Informatik AG als das wirtschaftlich deutlich günstigste Angebot.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 238 Tage. Gegen diese Zuschlagsverfügung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung Verwaltungs-gerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Postfach 3569, 6002 Luzern eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel einzureichen. Diese Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Zug entscheidet sich für Smartec Services

  • Zuschlag 1000765: Drucklösung (MPS), bestehend aus Multifunktionsgeräten, Druckern, Software und Service für den Kanton Zug, die Stadt Zug und die Einwohnergemeinden (für fünf Jahre). Publiziert am 5.1.2018. Kanton Zug, handelnd durch die Finanzdirektion des Kantons Zug, Baarerstrasse 53, 6300 Zug. Ausschreibung vom 29.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Smartec Services AG. Erlenstrasse 4A, 6343 Rotkreuz

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 98 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Kanton Zürich entscheidet sich für Abraxas Informatik

  • Zuschlag 997911: DBSt Software-Leistungen 2018. Publiziert am 12.1.2018. Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG, Waltersbacherstrasse 5, 8006 Zürich. Preis: 582'155 CHF.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kanton Zürich entscheidet sich für Abraxas Informatik

  • Zuschlag 997921: Leistungen Abraxas für DBSt Betrieb 2018. Publiziert am 12.1.2018. Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG, Waltersbachstrasse 5, 8006 Zürich. Preis: 1'174'038 CHF

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kanton Zürich entscheidet sich für BTC Schweiz

  • Zuschlag 1000179: Konzeption und Umsetzung WfMS Release 2.6 Zusätze sowie Release 2.7. Publiziert am 12.1.2018. Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an BTC Schweiz AG, Bäulerstrasse 20, 8152 Glattbrugg. Preis: 717'687 CHF.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kantonales Steueramt St.Gallen entscheidet sich für Ingtes

  • Zuschlag 1001339: Grundstückgewinnsteuer plus. Publiziert am 8.1.2018. Kantonales Steueramt St.Gallen. Ausschreibung vom 29.5.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Ingtes AG, Bahnhofstrasse 94, 5000 Aarau. Preis: 1'470'474 CHF

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 224 Tage.

Luzerner Kantonsspital entscheidet sich für Bison IT Services

  • Zuschlag 1000199: Beschaffung Client Hardware. Publiziert am 30.12.2017. Luzerner Kantonsspital. Ausschreibung vom 29.4.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Bison IT Services AG, Allee 1A, 6210 Sursee. Preis: 1'393'411 CHF. Begründung: Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien hat Bison ITS das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Das zuständige Beschlussorgan des LUKS hat den Zuschlag am 22.12.2017 erteilt. Die Zuschlagsverfügung wurde allen Anbietern am 27.12.2017 individuell eröffnet, unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. Für die Verfügungsadressaten ist ausschliesslich diese individuelle Eröffnung der Zuschlagsverfügung massgebend; die Zuschlagspublikation im Luzerner Kantonsblatt sowie auf simap.ch löst für sie die Beschwerdefrist nicht erneut aus. Evaluationsdauer: 245 Tage. Gegen den Zuschlag kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

SBB entscheiden sich für Datavalue

  • Zuschlag 1001801: Verläng. Wartung & Weiterentwicklung Datenplattform Zugbeeinflussung. Publiziert am 8.1.2018. SBB Informatik. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an DataValue GmbH, Bordeaux-Strasse 5, 4053 Basel

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

SBB entscheiden sich für Mentz Datenverarbeitung

  • Zuschlag 1000891: STRASKI - Strategie Systemführerschaft Kundeninformation. Publiziert am 4.1.2018. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Ausschreibung vom 7.7.2017. Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Mentz Datenverarbeitung Schweiz GmbH, Badenerstrasse 530, 8048 Zürich. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot im Sinne von Art. 21 BöB.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Evaluationsdauer: 181 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Spital Uster entscheidet sich für Cistec

  • Zuschlag 998105: KISSUP: Neues KIS und PDMS für das Spital Uster. Publiziert am 12.1.2018. Spital Uster. Ausschreibung vom 18.8.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Cistec AG, Hohlstrasse 283, 8004 Zürich. Preis: 2'725'887 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Wirtschaftlich bestes Angebot.

  • Details: 7 Offerten eingegangen [allenfalls Hinweis auf Vorbehalt Zuschlag]. Evaluationsdauer: 147 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Stadt Luzern entscheidet sich für Softwareone

  • Zuschlag 1000943: Ausschreibung Microsoft Software Assurance 2018 bis 2021. Publiziert am 30.12.2017. Stadt Luzern / Dienstabteilung Prozesse und Informatik (NEU ab 01.01.2018 Zentrale Informatikdienste). Ausschreibung vom 18.11.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an SoftwareONE AG, Riedenmatt 4, 6370 Stans. Preis: 871'443 CHF. Begründung: Das wirtschaftlich günstigste Angebot (Preis/Leistung) hat die Firma SoftwareONE AG eingereicht. Die Firma SoftwareONE AG, Stans, konnte mit ihrem Angebot eine Gesamtpunktzahl von 873 Punkten von 1'000 Punkten erreichen. Die weiteren Platzierungen: 2. Crayon Schweiz AG mit 533 Punkten 3. Comparex Solutions (Schweiz) AG mit 402 Punkten.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 42 Tage. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Stadtwerk Winterthur entscheidet sich für Robotron Schweiz

  • Zuschlag 1001147: Vergabe der Dienstleistung zur Betriebsunterstützung und Erweiterung der Energiemarkt- Software "esales" (Robotron). Publiziert am 29.12.2017. Stadtwerk Winterthur Vertrieb und Beschaffung. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Robotron Schweiz GmbH, Zürcherstrasse 65, 9500 Wil. Preis: 1 CHF. Begründung: Gestützt auf §10 Abs.1 lit.c) Submissionsverordnung

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universitätsspital Zürich entscheidet sich für SEC Wirtschaftsinformatik

  • Zuschlag 1002541: Patienten Monitoring Ersatz, MRI Monitoring Ersatz und Haltearme. Lot Nr 3: Haltearme für Patientenmonitoring (Optional). Publiziert am 12.1.2018. UniversitätsSpital Zürich. Ausschreibung vom 16.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an SEC Wirtschaftsinformatik AG, Hauptstrasse 36, 4127 Birsfelden. Preis: 357'636 CHF.

  • Details: 5 Offerten eingegangen, Lot Nr.3. Lot Beschreibung: Haltearme für Patientenmonitoring (Optional). Evaluationsdauer: 210 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

UKBB entscheidet sich für Bechtle

  • Zuschlag 1001761: Outputmanagement. Publiziert am 10.1.2018. Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB. Ausschreibung vom 19.8.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Bechtle Holding Schweiz AG, Bahnstrasse 58/60, 8105 Regensdorf. Preis: 384'755 CHF

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 144 Tage

Verein HPI Suisse ePolice entscheidet sich für Bedag Informatik

  • Zuschlag 1001723: Bereitstellung und Betrieb der Services der Plattform Suisse ePolice. Publiziert am 9.1.2018. Verein HPI Suisse ePolice Bahnhofquai 5, 8001 Zürich. Ausschreibung vom 30.8.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Bedag Informatik AG, Engehaldenstrasse 12, 3012 Bern. Preis: 573'552 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot

  • Details: 7 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 132 Tage.

Zentralbibliothek Zürich entscheidet sich für Ex Libris Deutschland

  • Zuschlag 1001441: EvaLiS: Evaluation of a new Swiss Library System. Publiziert am 3.1.2018. SLSP AG c/o Zentralbibliothek Zürich, Zähringerplatz 6, 8001 Zürich, Schweiz. Ausschreibung vom 8.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Ex Libris (Deutschland) GmbH, Gasstr. 18, DE-22761 Hamburg. Preis: 46'930'873 CHF. Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste (bestes Preis-/Leistungsverhältnis).

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) - Grundauftrag: CHF 3'475'595 - Optionen: CHF 43'455'278. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 209 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

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