Verbot bestätigt

SRG: Bundesrat gestattet vorerst keine Online-Werbung

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Der Bundesrat möchte der SRG hingegen mehr publizistische Möglichkeiten einräumen. Das UVEK soll nun entsprechende Vorschläge ausarbeiten.

Der Bundesrat sieht derzeit noch keine Notwendigkeit, der SRG Werbung auf ihren Internetseiten zu gestatten. Dies teilte der Bundesrat am Freitag mit. Hingegen möchte er der SRG im Internet mehr publizistische Möglichkeiten einräumen, damit sie auch künftig die Bedürfnisse des Publikums erfüllen und sich im internationalen Umfeld behaupten kann.

So soll die SRG künftig innerhalb eines klar umgrenzten Spielraums, zum Beispiel betreffend der Textlänge, auch nicht sendungsbezogene Inhalte auf ihren Internetseiten anbieten können. Folglich habe der Bundesrat das UVEK beauftragt, Vorschläge für eine Konzessionsänderung und für die Einsetzung einer nationalen Medienkommission auszuarbeiten.

Keine Einigung

Die Verhandlungen über allfällige Kooperationen im Internet habe zwischen der SRG und den Verlegern "trotz Annäherungen in vielen Fragen" nicht das erwünschte Ergebnis gebracht, heisst es weiter. Dennoch halte der Bundesrat grundsätzlich an seiner im Jahre 2010 formulierten Haltung fest, dass die SRG mittelfristig im Interesse der Gebührenzahlenden auch im Internet kommerziell tätig sein müsse. Angesichts der positiven Entwicklung der SRG-Werbeerträge in den letzten zwei Jahren erachte der Bundesrat allerdings heute eine Öffnung als verfrüht.

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