Nachgefragt

Was den Fernseher im Gefängnis vom TV zu Hause unterscheidet

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Fernseher gehören nicht nur im Hotel und Spital zur Ausstattung. Auch Schweizer Strafvollzugsanstalten sind mit TV-Geräten ausgerüstet. Diese müssen jedoch einige spezielle Anforderungen erfüllen. Welche das sind, weiss Victoria Sutter vom Kanton Zürich.

Victoria Sutter, Fachspezialistin Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Direktion der Justiz und des Innern Kanton Zürich. (Source: zVg)
Victoria Sutter, Fachspezialistin Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Direktion der Justiz und des Innern Kanton Zürich. (Source: zVg)

Was unterscheidet Fernseher in einer Justizvollzugseinrichtung vom TV zuhause in der Stube?

Victoria Sutter: Die inhaftierten Personen können nur «live» TV schauen, sie haben keine Replay-Funktion zur Verfügung. Zudem müssen sie für das TV-Gerät in der Zelle inklusive der Anschlussgebühr eine Miete bezahlen; die Kosten variieren je nach Institution zwischen 1 Franken pro Tag und 20 Franken pro Monat. Zur Verfügung stehen rund hundert TV-Sender in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache sowie in zwölf weiteren Sprachen. Dazu gehören unter anderem SRF, ZDF, ORF, RTL, SAT1, Sender der CH-Media-Gruppe (Tele Züri, Tele Basel etc.), MTV, WDR, N24, Eurosport, BBC, CNN, France 2-4, Rai 1-3, Al Jazeera und weitere.

Welchen Sicherheitsstandards müssen Fernseher in Justizvollzugseinrichtung gerecht werden?

Es gibt speziell für den Justizvollzug hergestellte TV-Geräte, mit denen sich diverse Funktionen sperren lassen. So kann etwa ein Hotelmodus aktiviert werden, der nur mit einem speziellen Gerät und nicht über die eigene Fernbedienung geändert werden kann. Im Hotelmodus sind sämtliche Einstellungen begrenzt und die Senderreihenfolge lässt sich nicht anpassen. Zudem können die USB- und HDMI-Eingänge am Gerät gesperrt werden. Im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) werden normale Satelliten-Fernseher genutzt, allerdings sind die Funktionen der Fernbedienung reduziert.

Welche Inhalte können Inhaftierte über die TV-Geräte ­konsumieren? Gibt es hierbei Regelungen, was konsumiert werden darf und was nicht?

Die inhaftierten Personen können die ausgestrahlten Inhalte der genannten verfügbaren TV-Sender frei wählen, für diese Programme gibt es keine Zensur.

Können Inhaftierte auf Streamingdienste wie Netflix, ­Disney+, Play Suisse etc. zugreifen? 

Nein.

Warum ist es für Inhaftierte wichtig, Zugang zu einem ­Fernseher zu haben? 

Inhaftierte Personen sollen nicht von der Aussenwelt abgeschnitten werden und sollen sich über das aktuelle Weltgeschehen informieren können. Dabei ist das TV-Gerät nebst Tageszeitungen und telefonischen Kontakten eine wichtige Informationsquelle. Zudem ist das Fernsehen für die Inhaftierten – wie für die Menschen zuhause – ein unterhaltender Zeitvertreib.

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