12,5 Millionen Franken zugesprochen

Kanton Zürich erhält mehr als 2000 Fördergesuche für Ladestationen

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von Tanja Mettauer und rja

Das im April 2023 gestartete Förderprogramm "Ladeinfrastruktur" des Kantons Zürich stösst auf breites Interesse. Beim Kanton sind bereits über 2200 Gesuche eingegangen und 31'000 Privatparkplätze werden zu E-Ladestationen umgerüstet. Zürich unterstützt ausserdem vier Pilotanlagen für das Tanken mit Wasserstoff.

(Source: Freepik/Freepik.com)
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Der Kanton Zürich hat im April 2023 sein Förderprogramm "Ladeinfrastruktur" gestartet - befristet bis Ende 2026. Ziel ist es, "die Elektrifizierung des Strassenverkehrs" zu beschleunigen, wie der Kanton mitteilt. Das Programm stösst in der Bevölkerung auf grosses Interesse. 

Rahmenkredit über 50 Millionen Franken

Bereits 2200 Gesuche seien eingegangen und 31'000 Privatparkplätze sollen zu E-Ladestationen umgebaut werden. Von den 50 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit des Kantonsrats konnten bereits 12,5 Millionen Franken zugesprochen werden, wie es weiter heisst. 

Nicht nur Privatpersonen erhielten Fördergelder, auch Unternehmen könnten davon profitieren. Der Kanton Zürich unterstütze rund 50 Firmen dabei, ihre Flotte auf E-Autos umzurüsten. Gemeinden könnten zudem Beratungsleistungen rund um das Thema E-Mobilität in Anspruch nehmen. 

Des Weiteren setzte der Kanton Zürich Gelder ein, um den Ausbau von bidirektionalen Ladestationen sowie Carsharing- und Park-und-Ride-Anlagen auszubauen. Allerdings liegt weder Kantonen oder Bund eine Gesamtübersicht zu den E-Auto-Ladekapazitäten hierzulande vor, wie Sie hier lesen können

Tanken mit Wasserstoff

Im Schwerverkehr könnte Wasserstoff in Zukunft fossile Treibstoffe ersetzen, weshalb der Kanton Zürich im Rahmen des Förderprogramms bei der Finanzierung von drei bis vier Pilotanlagen hilft. Diese Anlagen sollen sich an Standorten mit hohem Güterverkehraufkommen befinden und erhielten maximal je 300’000 Franken. 

Wer eine Ladestation für Elektroautos installiert, soll dafür schweizweit Steuerabzüge geltend machen können. Das Parlament erteilt dem Bundesrat den Auftrag, entsprechende Verordnungsänderungen anzupacken.

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