Fünfter Monitoringbericht des BFE

Bund möchte mehr Strom aus erneuerbaren Energien

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von Dejan Wäckerlin und cka

Der fünfte Monitoringbericht vom BFE zeigt, was sich alles bezüglich erneuerbaren Energien seit 2000 getan hat - und was bis 2035 getan werden muss. Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll erhöht, der Stromverbrauch reduziert werden.

(Source: pch-vector / freepik.com)
(Source: pch-vector / freepik.com)

Um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen, möchte der Bund mehr in die erneuerbaren Energien investieren. Das zeigt der fünfte Monitoringbericht vom 5. Dezember 2023, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt. Der Bericht zeigt auf, was die Schweizer Stromversorgung erreicht hat und was noch für die Umsetzung der Energiestrategie getan werden muss.

Die Energiestrategie sehe einen Umbau des Energiesystems voraus, so dass die Treibhausgasemissionen innerhalb der Schweiz bis 2050 auf Netto Null gesenkt werden. Dazu gebe es Richtwerte für die Jahre 2020 und 2035 im Energiegesetz. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) sollen zudem ab Anfang 2025 teilweise höhere verbindliche Produktions- und Verbrauchszielwerte für 2035 in Kraft treten.

Mehr Strom aus erneuerbarer Energie, nur nicht genug

2022 lag die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bei 6019 Gigawattstunden (GWh), was damals 10,4 Prozent der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion der Schweiz ausmachte. Gegenüber 2021 ist die Produktion um 1039 GWh angewachsen. Laut dem geltenden Energiegesetz soll bis 2035 insgesamt 11'400 GWh aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Mantellass sieht sogar 35'000 GWh vor. 

Auch die Stromproduktion aus Wasserkraft soll steigen. Lag sie 2022 bei 36'775 GWh lag (ein Anstieg von 67 GWh gegenüber 2021), sieht das Energiegesetz bis 2035 einen Richtwert von 37'400 GWh vor. Der Mantelerlass peilt sogar einen Zielwert von 37'900 GWh Strom an.

Gegenüber 2000 sank der witterungsbereinigte Pro-Kopf-Endenergieverbrauch 2022 um 22,4 Prozent. Das Energiegesetz, unverändert im Mantelerlass, sieht für 2035 eine Reduktion des Endenergieverbrauchs gegenüber 2000 um 43 Prozent vor. Auch der Pro-Kopf-Stromverbrauch sank gegenüber dem Basisjahr 2000 witterungsbereinigt um 9,5 Prozent. Bis 2030 soll dieser Wert gemäss den Richtlinien im Energiegesetz, ebenfalls unverändert im Mantelerlass, 13 Prozent unter demjenigen des Jahres 2000 liegen.
 

Um Strom zu sparen, stellt der Bund Fördermittel für Stromsparprojekten zur Verfügung. Insgesamt geht es hier um 70 Millionen Franken. Mehr dazu können Sie hier lesen.

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