Erste Verordnung in Vernehmlassung

Bundesrat schafft branchenspezifische Regeln für Strommangellagen

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von René Jaun und msc

Der Bundesrat will die Schweizer Wirtschaft besser für den Fall einer Strommangellage vorbereiten. Die Regeln dazu verankert er in branchenspezifischen Verordnungen. Die erste befindet sich in der Vernehmlassung. Jene für die Telko-Branche kommt noch.

(SOurce: Patrick Federi / unsplash.com)
(SOurce: Patrick Federi / unsplash.com)

Mit einer Reihe branchenspezifischer Verordnungen will der Bundesrat die Schweizer Wirtschaft besser für den Fall einer Strommangellage rüsten. Den ersten Entwurf einer solchen Verordnung – sie betrifft den öffentlichen Verkehr (öV) und den Güterverkehr – schickte er am 29. September 2023 in die Vernehmlassung, wie einer Mitteilung des Bundes zu entnehmen ist.

Der Entwurf regelt, wie der öV im Falle einer Strommangellage seine Leistungen Schritt für Schritt reduzieren würde und dabei seinen Grundauftrag zumindest teilweise erfüllen könnte. Vorgesehene Massnahmen seien insbesondere: generell die Ausdünnung des Verkehrs, im Eisenbahnverkehr das Streichen des Zusatzangebots während der Hauptverkehrszeit und kürzere Zugskompositionen oder auf der Strasse der Ersatz von Elektrobussen mit Dieselbussen, schreibt der Bund. Der Güterverkehr würde im schlimmsten Fall auf lebenswichtige Waren wie medizinische Güter, Versorgungsmaterial der Armee oder Lebensmittel eingeschränkt werden.

Derweil arbeite man weitere branchenspezifische Verordnungen aus, teilt der Bund weiter mit. Namentlich ist etwa eine Verordnung für die Telekommunikationsbranche in Arbeit. Die Strombewirtschaftungsmassnahmen – darunter etwa Verwendungsbeschränkungen, Verbote oder Kontingentierungen – sollen auch zukünftig weiterentwickelt werden. Die dazugehörigen Verordnungsentwürfe würden zum Zeitpunkt einer Mangellage der Situation angepasst und dann vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung der Information über den Stand der Rechtsetzungsarbeiten befähige die Betroffenen, sich für diesen Fall vorzubereiten. Grundlage der Verordnungen sind Massnahmen, die der Bund Anfang Jahr gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelte.

Die Möglichkeit einer Strommangellage wurde im Sommer und Herbst 2022 breit diskutiert. Der damals vom Bundesrat präsentierte Massnahmenkatalog stiess den Schweizer Telkos sauer auf. Sie hielten insbesondere die vorgeschlagenen regionalen Stromabschaltungen für nicht machbar, da die Schweizer Netze zu verzahnt seien. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

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