Ineffiziente Halogenlampen, quecksilberhaltige Röhren

Diese Leuchtmittel knipst der Bund im Herbst 2023 aus

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von Maximilian Schenner und tme

Ineffiziente Halogenlampen und quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren dürfen ab Herbst 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das Kantonale Labor Zürich erklärt, für welche Modelle die neuen Regeln gelten.

(Source: Imeime / pixabay.com)
(Source: Imeime / pixabay.com)

Ab Herbst 2023 gelten neue Regelungen für die Nutzung einiger Leuchtmittel. Leuchtstoffröhren, die das Schwermetall Quecksilber enthalten, sowie Halogenlampen mit unzureichender Energieeffizienz bleiben dann dunkel - oder dürfen zumindest nicht mehr verkauft werden. Das Kantonale Labor Zürich fasst zusammen, welche Lampen von den neuen Regeln betroffen sind.

Leuchtstoffröhren (Neonröhren)

Ab 24. August 2023 sind die weit verbreiteten Leuchtstoffröhren T8 (26 mm) und T5 (16 mm) nicht mehr erlaubt. Lagerbestände in der Schweiz dürfen dann noch abverkauft werden. 

Das eingebaute Vorschaltgerät und der eventuell eingesteckte Starter bestimmen den Typ der Ersatzröhren mit LED-Technik, wie das Labor weiter erklärt. Nutzerinnen und Nutzer sollen sich am besten vom Detailhändler oder Lieferanten eine geeignete LED-Röhre empfehlen lassen, heisst es weiter. Unter Umständen müsse ein Fachmann den Austausch vornehmen oder die gesamte Installation ersetzen.

Kompaktleuchtstoffllampen mit Schraubsockel E14 und E27 (mit Vorschaltgerät) sind aufgrund ihres Quecksilbergehalts bereits seit September 2021 verboten. 

Halogenlampen

Bereits seit August 2019 werden Halogen-Reflektorlampen mit GU5.3 Fassung sowie einige andere Halogenlampen nicht mehr importiert - Grund ist die schlechte Energieeffizienz.

Ab dem 1. September 2023 gilt ein Verbot für kleine Halogenstiftlampen für 230 Volt (G9) und 12 Volt (G4 und GY6,35). Lagerbestände dürfen dann ebenfalls noch abverkauft werden. Defekte Lampen können durch passende LED-Ersatzprodukte ersetzt werden.

Entsorgung

Defekte Leuchtstofflampen sollten im Detailhandel oder aber bei einer geeigneten Sammelstelle zurückgegeben werden, schreibt der Kanton Zürich. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass die Lampen nicht zerbrechen. Die Rückgabe ist kostenlos.

Defekte Leuchtstofflampen sollen im Detailhandel oder bei einer geeigneten Sammelstelle zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt kostenlos. Bei der Rückgabe muss darauf geachtet werden, dass die Lampen nicht zerbrechen.

In der Schweiz könnten mit dem Umstieg auf LEDs in den nächsten fünf Jahren rund 30 Gigawattstunden Strom gespart werden, schreibt der Kanton Zürich weiter. Weshalb LEDs Halogenlampen und Energiesparlampen in den Schatten stellen, erfahren Sie hier.
 

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