Berner Urteil
Glasfaserbetreiber scheitert mit Millionenklage
Ein Westschweizer Glasfasernetzbetreiber ist vor dem bernischen Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Eidgenossenschaft gescheitert. Der Rechtsstreit dauerte Jahre.
Ein Deal zwischen dem Kanton Bern und einer Westschweizer Glasfaserfirma ist rechtmässig. Das Unternehmen verlegte ab 2000 eine Datenautobahn von Genf nach Zürich. Im Kanton Bern baute es im Einvernehmen mit Kanton und Bund 12 statt 24 Rohre und wurde dafür laut eigenen Angaben nicht fair entschädigt. Falsch, sagt nun das Berner Verwaltungsgericht und brummt dem Verlierer aus der Westschweiz Kosten in sechsstelliger Höhe auf. Der Bund, der 2008 von den Kantonen die Verantwortung für die Nationalstrassen übernahm, hat den Prozess also gewonnen.
Das Verhältnis zwischen den Leistungen und jener der öffentlichen Hand sei für die Firma nicht nachteilig gewesen. Negativ behandelt werde sie auch nicht, heisst es im Urteil.
In einem ähnlichen Verfahren wies 2006 bereits das Kantonsgericht Baselland eine 11-Millionen-Forderung der Westschweizer ab. Nach einem Rekurs ist dieser Fall wieder hängig. Im Kanton Aargau ist die Firma zudem in einen weiteren Fall verwickelt, dessen Ausgang noch unklar ist.
Das Verhältnis zwischen den Leistungen und jener der öffentlichen Hand sei für die Firma nicht nachteilig gewesen. Negativ behandelt werde sie auch nicht, heisst es im Urteil.
In einem ähnlichen Verfahren wies 2006 bereits das Kantonsgericht Baselland eine 11-Millionen-Forderung der Westschweizer ab. Nach einem Rekurs ist dieser Fall wieder hängig. Im Kanton Aargau ist die Firma zudem in einen weiteren Fall verwickelt, dessen Ausgang noch unklar ist.
Am 15. Mai 2024
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