Revision des Fernmeldegesetzes

Kommission holt Infos zu Netzsperren und 5G ein

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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat Anhörungen zu Netzsperren, 5G und Zugangsregulierungen durchgeführt. Sie wendet sich nun mit einem Schreiben an den Bundesrat.

(Source: Béatrice Devènes)
(Source: Béatrice Devènes)

In der Schweiz steht die Revision des Fernmeldegesetzes an. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat dafür weitere Anhörungen durchgeführt. Über Netzsperren, die 5G-Technologie und Zugangsregulierungen, wie parlament.ch schreibt.

Die Kommission habe sich über die Vor- und die Nachteile von Löschungen und Sperren informiert. Sie wollte zudem wissen, wie Netzsperren bei Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt greifen. Die Kommission verlangte ausserdem Auskünfte über die Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der internationalen Organisation Inhope, deren Vertreter an der Anhörung teilnahmen.

Eine Anhörung mit dem Verband Asut und der Direktion für Umwelt und Energie der Stadt St. Gallen drehte sich um 5G. Eine Anpassung der Berechnungs- und Messmethoden sei kurzfristig ohne Änderungen der Anlagengrenzwerte möglich.

Die Kommission werde nun den Bundesrat anschreiben. Sie fordere ihn dazu auf, einen 24-Stunden-Mittelwert für die Sendeleistung zu berücksichtigen. So sei es möglich, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung praxistauglich umzusetzen. Die Messung der Mittelwerte soll automatisiert erfolgen. Für bestehende Anlagen soll es ausserdem ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren geben.

Die Kommission hörte auch Vertreter der Weko und der Comcom an, um Fragen bezüglich der Zugangsregulierung und der Definition der Marktbeherrschung zu klären. Die Detailberatung starte voraussichtlich im Juli, heisst es auf parlament.ch.

Mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm die Kommission eine Motion namens Shared-Content-Modell an. Es soll privaten Schweizer Medienanbietern ermöglichen, ausgestrahlte Beiträge der SRG niederschwellig zu nutzen. Die Kommission einigte sich darauf, den letzten Satz der Motion zu streichen und bezüglich Urheber- und Nutzungsrechte das geltende Recht beizubehalten.

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DPF8_88710