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Simap-Meldungen Woche 11: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

BIT entscheidet sich für Bechtle Steffen Schweiz

  • Zuschlag 1010157: (17040) 609 Supportpartner BIT für die Jahre 2018 – 2023. Publiziert am 6.3.2018. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Ausschreibung vom 18.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Bechtle Steffen Schweiz AG, Zweigniederlassung IT-Services. Salinenstrasse 59, 4133 Pratteln. Preis: 6'396'162 CHF. Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugt einerseits durch den günstigsten Preis sowie durch ein qualitativ sehr hochstehendes Angebot.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2).- Grundauftrag: CHF 4'077'599.50.- Optionen: CHF 2'318'563.35. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 169 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

BLS entscheidet sich für Swisscom

  • Zuschlag 1011061: BLS New Workplace. Publiziert am 15.3.2018. BLS AG. Ausschreibung vom 30.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern. Preis: 13'463'453 CHF. Begründung: Der Anbieter überzeugte mit einem qualitativ guten Angebot.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Evaluationsdauer: 258 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Gemeinde Biel entscheidet sich für Talus Informatik

  • Zuschlag 1010623: Anschaffung EWK-Produkt Nest und weitere Lösungen. Publiziert am 8.3.2018. Finanzdirektion, Informatik und Logistik. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Talus Informatik AG. Stüsckrain 10, 3266 Wiler bei Seedorf. Preis: 890'000 CHF. Zudem Zuschlag an Talus Informatik AG. Stückirain 10, 3266 Wiler bei Seedorf. Preis: 125'000 CHF. Gesamtpreis: 1'015'000 CHF. Begründung: Publikation nach Art. 6 Abs. 2 ÖBG für freihändige Anschaffung EWK-Produkt NEST, gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. a ÖBV. gem. der kantonalen Gesetzgebung (Verfassung des Kantons Bern vom 06.06.1993 (Stand 11.12.2013), Art. 6, sowie Sonderstatutsgesetz, SStG) vom 13.09.2004 (Stand 01.06.2014), Art. 49 – Art. 51) und der Stadtordnung der Stadt Biel (Art. 3) müssen alle Kommunikationen und Interaktionen mit den Bürgern und Firmen der Stadt Biel vollumfänglich und ausnahmslos in deutscher und in französischer Sprache erfolgen. Es gibt aktuell keine in Anwendung und Betrieb befindliche Standardsoftwarelösung im Bereich der Einwohnerkontrolle, vergleichbar mit den Bedürfnissen der Stadt Biel, die dieses Kriterium erfüllt und somit «bilingue» ist.

  • Details: Der Zuschlag erfolgt vorbehältlich der Zustimmung des Stadtrats von Biel/Bienne (Legislative). Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Gemeinde Horw entscheidet sich für Leuchter IT Infrastructure Solutions

  • Zuschlag 1011301: Hardware (Notebooks, PCs und Monitore) für die Gemeindeverwaltung. Publiziert am 13.3.2018. Gemeinde Horw. Ausschreibung vom 22.9.2017. Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Leuchter IT Infrastructure Solutions AG. Winkelriedstrasse 45, 6003 Luzern. Preis: 819'360 CHF.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 172 Tage.

IGS entscheidet sich für Abraxas Informatik

  • Zuschlag 1002915: Baramundi Lizenznutzungs- und wartungserneuerung. Publiziert am 12.3.2018. IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbH. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. 9001 St. Gallen. Preis: 483'030 CHF.

  • Details: Gegen diese Bekanntmachung bestehen keine Rechtsmittel.

Kanton Bern entscheidet sich für SwissSign

  • Zuschlag 1010971: Elektronische Identifikations- und Signaturdienstleistungen. Publiziert am 15.3.2018. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an SwissSign Group AG. Sägereistrasse 25, 8152 Glattbrugg. Preis: 2'600'000 CHF. Begründung: Das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) erteilt SwissSign Group AG im freihändigen Verfahren einen Auftrag für elektronische Identifikationsdienstleistungen (eID) und elektronische Signaturdienstleistungen im Umfang von voraussichtlich total rund CHF 2.6 Mio. exkl. MwSt für die Jahre 2018 bis 2023. Die Leistungen sollen die sichere Authentifizierung als Grundlage der Nutzung von E-Government-Dienstleistungen von kantonalen und ggf. auch kommunalen Behörden im Kanton Bern durch die Öffentlichkeit ermöglichen, sowie potenziell auch die sichere Authentifizierung von Staatsangestellten oder -beauftragten als Grundlage der Nutzung kantonaler ICT-Systeme. Der angegebene Auftragswert basiert auf der Annahme einer kontinuierlich ansteigenden Benutzerzahl bis auf rund 420'000 Benutzende und 15'000 Signaturen im Jahr 2023. Abweichungen der tatsächlichen Benutzerzahl oder der tatsächlichen Intensität der Nutzung von dieser Annahme, auch aufgrund von zurzeit noch nicht erlassener Gesetzgebung, können dazu führen, dass der tatsächliche Auftragswert höher oder tiefer liegt. Der Auftrag wird aus den folgenden Gründen im freihändigen Verfahren vergeben: Als Grundlage der fortschreitenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse der Kantonsverwaltung betreibt das KAIO das Portal BE-Login (www.be.ch/login), das der Öffentlichkeit die E-Government-Angebote der Kantonsverwaltung vermittelt. Die technische Entwicklung und die steigenden Anforderungen an die Informationssicherheit erfordern die Beschaffung einer neuen Lösung zur Authentifizierung der Benutzenden. Eine solche Lösung muss namentlich folgende Anforderungen erfüllen: 1. Sie muss die bestehenden und bereits absehbaren zukünftigen technischen, gesetzlichen und Sicherheitsstandards erfüllen, namentlich die bereits absehbaren Anforderungen der geplanten E-ID-Gesetzgebung des Bundes. 2. Sie muss bereits einen wesentlichen Teil der potenziellen Benutzerschaft abdecken, so dass die Benutzenden nach Möglichkeit ein Identifikationsmittel einsetzen können, über das sie bereits verfügen, statt nur für den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Kanton Bern ein neues beschaffen zu müssen. 3. Sie unterstützt ein Vergütungsmodell, bei dem der Kanton die eID-Leistungen pro Transaktion vergütet, ohne dass die Benutzenden selbst etwas bezahlen müssen. 4. Sie stellt einen modularen Identity-Provider-Service zur Verfügung und ermöglicht dem Kanton zusätzlich, später optional selbst als Identitäts-Provider (IDP) aufzutreten, so dass die allenfalls vom Kanton ausgestellten Identifikationsmittel von den Benutzenden auch bei weiteren angeschlossenen Diensten verwendet werden können. 5. Sie setzt nicht voraus, dass die Benutzenden über besondere Hardware wie z. B. Kartenlesegeräte verfügen. Eine Marktanalyse zeigte auf, dass zurzeit allein SwissSign Group AG eine Lösung anbietet, die diese Anforderungen erfüllt. Als Konsortium der SBB, der Schweizerischen Post, der Swisscom sowie verschiedener Schweizer Finanzunternehmen, Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen verfügt sie insbesondere über eine breite Kundenbasis im Kanton Bern. Die meisten Menschen verfügen daher bereits als Folge ihrer Geschäftsbeziehung mit einem der genannten Unternehmen über ein Identifikationsmittel, das auch für die Anmeldung an den E-Government-Angeboten oder ICT-Systemen des Kantons Bern genutzt werden kann, oder sie werden bald über ein solches Identifikationsmittel verfügen. Aus diesen Gründen kommt als Folge der technischen Besonderheiten des Auftrags zurzeit nur SwissSign Group AG als Anbieterin in Frage (Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV, BSG 731.21). Der Auftrag ist daher im freihändigen Verfahren an SwissSign Group AG zu vergeben. Das KAIO behält sich vor, den Auftrag vorzeitig zu beenden und öffentlich auszuschreiben, sobald ein wirksamer Wettbewerb unter Anbieterinnen von eID-Lösungen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, möglich erscheint.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der. Finanzdirektion des Kantons Bern. Münsterplatz 12.3011 Bern. Angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Zürich entscheidet sich für Amstein + Walthert Progress

  • Zuschlag 1011747: 8790 Hochbauten BD, IMA ZV PJZ Polizei- und Justizzentrum, Polizei- und Justizzentrum Neubau, Hohlstrasse 160, 8004 Zürich, Projekt-Nr.: 11900.11 A5 ICT, BKP 554-26, ICT-Services. Lot Nr 1: Teilprojektleitung ICT-Services. Publiziert am 16.3.2018. Hochbauamt Kanton Zürich. Ausschreibung vom 29.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Amstein + Walthert Progress AG. Andreasstrasse 11, 8050 Zürich. Preis: 701'773 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

  • Details: 10 Offerten eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Teilprojektleitung ICT-Services. Evaluationsdauer: 168 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kanton Zürich entscheidet sich für Amstein + Walthert Progress

  • Zuschlag 1011749: 8790 Hochbauten BD, IMA ZV PJZ Polizei- und Justizzentrum, Polizei- und Justizzentrum Neubau, Hohlstrasse 160, 8004 Zürich, Projekt-Nr.: 11900.11 A5 ICT, BKP 554-26, ICT-Services. Lot Nr 2: Konzeption ICT-Services. Publiziert am 16.3.2018. Hochbauamt Kanton Zürich. Ausschreibung vom 29.9.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Amstein + Walthert Progress AG. Andreasstrasse 11, 8050 Zürich. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 1'292 bis 1'895 CHF. Zudem Zuschlag an MWST-Gruppe, CSI Consulting AG. Schaffhauserstrasse 315, 8050 Zürich. Preis: 1'292 CHF. Zudem Zuschlag an APP Unternehmensberatung AG. Monbijoustrasse 10, 3011 Bern. Preis: 1'292 CHF. Gesamtpreis: 3'876 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

  • Details: 8 Offerten eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Konzeption ICT-Services. Evaluationsdauer: 168 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

SBB entscheidet sich für Intersim

  • Zuschlag 1011869: Verlängerung der Wartung und Weiterentwicklung der bestehenden Produkte (Sitevision Framework). Publiziert am 14.3.2018. SBB Informatik. Freihändiges Verfahren. Keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Intersim AG. Kirchbergstrasse 105, 3400 Burgdorf. Kategorisierung. Die folgenden Stichwörter werden in simap angeführt: Wartung von Informationstechnologiesoftware.

Swissmedic entscheidet sich für UNODC

  • Zuschlag 1009093: NDS Application Lifecycle Management. Publiziert am 15.3.2018. Swissmedic, Informatik Beschaffungsmanagement. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an United Nations on Drugs and Crime (UNODC). Wagramer Strasse 5, AT-A-1400 Wien. Preis: 552'000 CHF. Begründung: Application Lifecycle Management für NDS, NDS-SPA, NDS Extweb, NDS-WEB und I2ES vom 01.06.2018 - 31.05.2023. Freih. Vergabe gem. Art. 13 Abs. 1 Bst. c VöB. Die oben erwähnten Systeme der UNODC sind die einzigen verfügbaren Standard-Anwendungen im Bereich der internationalen Betäubungsmittelkontrolle. Sie werden ausschliesslich durch das UNODC entwickelt, vertrieben und gewartet.

  • Details: keine. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Webcode
DPF8_85060