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Simap-Meldungen Woche 46: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

Armasuisse entscheidet sich für Bisnode D&B Schweiz

  • Zuschlag 994141: Sicherstellung Datenqualität Beschaffungscontrolling Bund. Publiziert am 13.11.2017. armasuisse. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Bisnode D&B Schweiz AG, Grossmattstrasse 9, 8902 Urdorf. Preis: 2'800'000 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB

  • Details: Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) - Grundauftrag: CHF 2'400'000.00 - Optionen: CHF 400'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

BIT entscheidet sich für Swisscom

  • Zuschlag 994639: (17014) 609 Signaturservice (Produkt). Publiziert am 14.11.2017. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Ausschreibung vom 28.3.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern. Preis: 6'913'760 CHF. Begründung: Den Zuschläg erhält die Firma Swisscom (Schweiz) AG. Die Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Bermerkungen zum Preis (Ziffer 3.2) - Grundauftrag: CHF 1'110'860.00 - Optionen: CHF 5'802'900.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 231 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Bundesamt für Statistik entscheidet sich für Pro Cinema

  • Zuschlag 992281: Erwerb des Rechts die von der Pro Cinema erhobenen und dem BFS gelieferten Kinostatistikdaten - auf der Grundlage der ganz spezifischen Art ihrer Zusammenstellung durch Pro Cinema - für gesetzl. zulässige Zwecke von 2018 bis 2022 benutzen zu dürfen. Publiziert am 7.11.2017. Bundesamt für Statistik. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Pro Cinema, Zieglerstrasse 29, 3000 Bern. Preis: 500'000 CHF.

  • Details: Keine Beschwerde möglich, da eine Beschaffung gemäss dem 3. Kapitel der VoeB vorliegt.

Die Schweizerische Post entscheidet sich für Oracle Software

  • Zuschlag 994259: Oracle Cloud Machine. Publiziert am 15.11.2017. Post CH AG / IT Post. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Oracle Software (Schweiz) GmbH, Täfernstrasse 4, 5405 Dättwil. Preis: 720'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1, Buchstabe c: Die Post nutzt eine Vielzahl von Softwareapplikationen, welche zwingend Oracle Middleware und Oracle Cloud Machine (OCM) für deren Betrieb und Support erfordern. Diese Oracle Struktur ist in den letzten Jahren aufgrund der Bedürfnisse an Softwareapplikationen der Geschäftsbereiche kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut worden. Aufgrund laufender und bevorstehender Projektvorhaben ist es erforderlich, den Betrieb und Support der Oracle Middleware und OCM für die nächsten Jahre zu gewährleisten. Im Sinne des Investitionsschutzes in die bisherige investierte Oracle Middleware und dem angeeignetem Fach-Know-How ist es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zwingend neue Oracle Middleware (inkl. OCM) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für den Betrieb und den Support beim Zuschlagsempfänger zu beschaffen. Damit wird auch die fehlerfreie Funktion der Softwareapplikationen der Post sichergestellt, die zwingend diese Oracle Struktur erfordern.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Schweizerische Post entscheidet sich für VMware

  • Zuschlag 992545: Betrieb, Wartung und Support AirWatch. Publiziert am 7.11.2017. Post CH AG / Informationstechnologie. Freihändiges Verfahren alternative. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an VMware International Limited, located at Parnell House, Barrack Square, Ballincollig, IE-IRL County Cork. Preis: 700'000 CHF. Begründung: Art. 13, Abs. 1 Bst. c, VöB Das Mobile Device Management „AirWatch“ wurde vor einigen Jahren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beschafft. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und grösseren Investitionen läuft es heute stabil und bildet einen sehr wichtigen Bestandteil im täglichen Betrieb der Schweizerischen Post. So werden auf dieser Plattform unter anderem sämtliche Scanner für die Brief- und Paketzustellung, die Mobiltelefone der Postmitarbeitenden und die Tablets für den Postautobetrieb verwaltet und jeweils mit neusten Informationen gespeist. Regelmässig kommen weitere Elemente hinzu, so dass die Applikation „AirWatch“ einen sehr zentralen und strategischen Teil der mobilen Infrastruktur der Post darstellt. Wartung und Support müssen direkt durch die Herstellerin der Software erbracht werden, die allein über das entsprechend erforderliche Know-how verfügt. Indem diese ebenfalls den Betrieb sicherstellt, wird die dringend benötigte hohe Stabilität der Plattform gewährleistet, die für die korrekte Erbringung des Dienstleistungsangebotes im Bereich der Zustellung der Brief- und Paketpost sowie der Personenbeförderung unausweichlich ist.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

ETH Zürich entscheidet sich für Lenovo Schweiz

  • Zuschlag 995099: Servers. Publiziert am 16.11.2017. ETH Zürich. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Lenovo Schweiz, 8048 Zürich. Preis: 1'025'896 CHF. Begründung: Gemäss Art. 13, Abs. 1, Lit k VöB.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

ILZ OW/NW entscheidet sich für Infoniqa SQL

  • Zuschlag 994683: Beschaffung SAN Storage Infrastruktur. Publiziert am 14.11.2017. InformatikLeistungsZentrum Obwalden und Nidwalden. Ausschreibung vom 18.8.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Infoniqa SQL AG, Zweigniederlassung Zürich, Farbhofstrasse 21, 8048 Zürich. Preis: 59'687 CHF. Begründung: Nach Art. 32 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (GDB 975.611) erhält im vorliegenden Fall das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag.

  • Details: 7 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 88 TageGegen diese Zuschlagsverfügung kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden (Poststrasse 6, 6060 Sarnen) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seiner Vertretung zu enthalten.

Informatik Aargau entscheidet sich für Matrix 42 Helvetia

  • Zuschlag 993051: Beschaffung einer ITSM Suite. Publiziert am 10.11.2017. Informatik Aargau. Ausschreibung vom 23.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an matrix 42 helvetia AG, Poststrasse 30, 6300 Zug. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 1'042'498 bis 3'234'821 CHF. Begründung: Der Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 140 Tage.

Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen entscheidet sich für Ad Novum Informatik

  • Zuschlag 988019: IGS eAHVeasy - Weiterentwicklungen. Publiziert am 13.11.2017. IGS Informatikgesellschaft für Sozialversicherungen GmbH. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Ad Novum Informatik AG, Röntgenstrasse 22, 8005 Zürich. Preis: 890'000 CHF

  • Details: Gegen diese Bekanntmachung bestehen keine Rechtsmittel.

Kanton Basel-Stadt entscheidet sich für AWK Group

  • Zuschlag 991367: Kapo2016, Unterstützung im Projekt (Los 1-4), Los 1 Senior Projektleiter PR1 und Projektunterstützung PR2. Lot Nr 1: Senior Projektleiter PR1 und Projektunterstützung PR2. Publiziert am 4.11.2017. Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an AWK Group AG, Leutschenbachstrasse 45, 8050 Zürich. Preis: 455'000 CHF. Begründung: Die Vergabe des Auftrags erfolgt freihändig, da im offenen Verfahren kein anforderungsgerechtes Angebot eingegangen ist.

  • Details: Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Senior Projektleiter PR1 und Projektunterstützung PR2. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt angerechnet, dan as Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Kanton Bern entscheidet sich für Dr. Pascal Sieber & Partners

  • Zuschlag 990803: Folgeauftrag: Beschaffung Dienstleistungen von externen ICT-Experten "DLEX". Lot Nr 3: Projektleiter. Publiziert am 17.11.2017. Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justitz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Dr. Pascal Sieber & Partners AG, Schwanengasse 1, 3011 Bern. Preis: 561'081 CHF. Begründung: Das Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (nachfolgend «ABA») hat am 18.11.2016 die Dienstleistungen von externen ICT-Experten "DLEX" öffentlich ausgeschrieben (simap-Meldungsnummer 136766). Die Dr. Pascal Sieber & Partners AG hat am 20.02.2017 den Zuschlag für die Projektleitung (Los 3) zum Gesamtpreis von CHF 837'216.00 inkl. MWST erhalten. Gegen die Zuschlagsverfügung wurde keine Beschwerde erhoben. Das ABA beabsichtigt nun, der genannten Unternehmung einen Folgeauftrag im Umfang von weiteren CHF 561'081.60 inkl. MWST zu erteilen. Gemäss Art. 7 Abs. 3 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Leistungen u.a. ausnahmsweise dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden kann (Bst. f); und wenn die Auftraggeberin einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war (Bst. g). Das ABA hat sich unter der ID 2.8 der Ausschreibungsunterlagen die freihändige Vergabe von Folgeaufträgen ausdrücklich vorbehalten. Zudem hängen die mit dem Folgeauftrag vergebenen Leistungen, da sie dasselbe Projekt betreffen, untrennbar mit dem Grundauftrag zusammen, sodass nur die Dr. Pascal Sieber & Partners AG für die Kontinuität der Dienstleistungen Gewähr leisten kann. Aus den genannten Gründen ist die freihändige Vergabe vorliegend zulässig.

  • Details: Lot Nr.3. Lot Beschreibung: Projektleiter. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Rechtsamt JGK, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Bern entscheidet sich für Xcentric Technology & Consulting

  • Zuschlag 985963: Erweiterung Online-Formularlösung. Publiziert am 17.11.2017. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Vergabe: Zuschlag an xcentric technology & Consulting GmbH, Oberwiesenstrasse 5, 8057 Zürich. Preis: 863'676 CHF.

  • Begründung: Im März 2015 hat das Amt für Informatik und Organisation (nachfolgend «KAIO») im Einladungsverfahren eine neue Online-Formularlösung für den Kanton Bern beschafft. Den Zuschlag in diesem Einladungsverfahren erhielt am 15. Juni 2015 die xcentric technology & Consulting GmbH, Zürich (nachfolgend «xcentric») auf Basis ihres Produkts «JAXForms». Die Kosten für Lizenzen, Einführung, Hosting, Betrieb, Wartung, Support und Schulung wurden auf ca. CHF 239'400 exkl. MWST geschätzt. Bis zum heutigen Datum mussten aufgrund von unvorhergesehenen aber notwendigen Leistungsergänzungen im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz sowie bei der Integration der Leistungen in das Weitbereichsnetz des Kantons Bern zusätzliche Leistungen bei der xcentric eingekauft werden. Da der Bedarf für den Ausbau der Online-Formulare für den gesamten Kanton Bern im Rahmen der Outsourcing-Strategie «Web» ebenfalls angestiegen ist, hat das KAIO darüber hinaus zusätzlich die Funktion «Event-Anmeldungen» via Erweiterungsmodul «JAXEvent» der xcentric beschafft. Das KAIO wird für diese Folgeaufträge bis Ende 2017 rund CHF 404'600 exkl. MWST ausgegeben und das ursprünglich geschätzte Auftragsvolumen somit um CHF 165'200 exkl. MWST überschritten haben. Das KAIO rechnet sodann anhand der neu hinzugekommenen, wiederkehrenden Kosten im Bereich Support und Weiterentwicklung nochmals mit weiteren Ausgaben von CHF 634'500 exkl. MWST für die Zeit von 2018 bis 2020. Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung vom 16. Oktober 2016 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt. Sodann ist gemäss Bst. f a.a.O. eine freihändige Vergabe u.a. dann zulässig, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Leistungen gewährleistet ist. Zuletzt ist gemäss Bst. g a.a.O. die freihändige Vergabe u.a. möglich, wenn sich die neu zu vergebenden Leistungen auf einen Grundauftrag beziehen, der im Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe von Folgeaufträgen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Die Leistungsergänzungen im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz sowie der Integration der Leistungen in das Weitbereichsnetz des Kantons Bern stellten für das korrekte Funktionieren von «JAXForms» eine rechtliche und technische Voraussetzung dar. Damit die Benutzung der Software rechtskonform erfolgen konnte, mussten diese einmaligen Aufträge zwingend der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden, weil nur damit die Kontinuität ihrer Leistungen gewährleistet werden konnte (ad Art. 7 Abs. 3 Bst. f ÖBV). Ebenfalls hat sich das KAIO in Ziffer 1.5 der Ausschreibungsunterlagen vorbehalten, Folgeaufträge an die xcentric zu vergeben (ad Bst. g a.a.O.). Die Erweiterung «JAXEvent» baut sodann auf die Funktionen von «JAXForms» auf, in dessen Backend Ereignisse wie bspw. Sitzungen erstellt und administriert werden können. Auf eine andere technische Basis als «JAXForms» kann «JAXEvent» nicht aufgesetzt werden, womit aufgrund der technischen Besonderheiten nur die xcentric als Anbieterin in Frage kam (ad Art. 7 Abs. 3 Bst. c ÖBV). Im selben Sinne kann deshalb auch nur die xcentric gewährleisten, dass die Leistungen weiterhin kontinuierlich erbracht werden können. Es wäre aus finanzieller Sicht nicht nachvollziehbar gewesen, die Funktion «Event-Anmeldungen» von einer anderen Anbieterin oder einem anderen Anbieter erbringen zu lassen, ist doch die xcentric bereits die Leistungserbringerin für die zentrale Online-Formularlösung des Kantons Bern (ad Bst. f a.a.O.). Auch hier ist zudem festzuhalten, dass sich das KAIO in Ziffer 1.5 der Ausschreibungsunterlagen vorbehalten hat, Folgeaufträge an die xcentric zu vergeben (ad Bst. g a.a.O.). Aus diesen Gründen war und ist die freihändige Vergabe aller genannten Folgeaufträge an die xcentric zulässig. Die genannten Leistungen werden voraussichtlich im Jahr 2020 mit Blick auf einen neuen Vertrag per 01.01.2021 allesamt neu beschafft.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Luzern entscheidet sich für Lyreco Switzerland

  • Zuschlag 993459: Leistungen im Bereich Büromaterial. Publiziert am 11.11.2017. Kanton Luzern Dienststelle Informatik. Ausschreibung vom 22.4.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4, 8953 Dietikon. Preis: 643'879 CHF. Begründung: Die Zuschlagsempfängerin erfüllt die Eignungskriterien und hat das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht. Die Vergabe erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien, Preis, Funktionalität des Webshops, Anbieterpräsentation, Referenzen, Papierqualität, Vertragsvorlagen und Offert Qualität.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 203 Tage.

Kanton St.Gallen entscheidet sich für Taskbase

  • Zuschlag 991941: Entwicklung von Lernnavi, einer Lernplattform mit Kompetenz-Überprüfung für die selbstständige Kompetenzerweiterung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II. Publiziert am 13.11.2017. Bildungsdepartement Kanton St.Gallen. Ausschreibung vom 17.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag

  • Vergabe: Zuschlag an Taskbase AG, Langstrasse 119, 8004 Zürich. Preis: 1'230'780 CHF. Begründung: Der Zuschlagsempfänger, Taskbase AG, überzeugt hinsichtlich der lückenlos sehr guten Erfüllung der qualitativen Anforderungen wie auch durch das insgesamt sehr gute Preis-/Leistungsverhältnis.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 119 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

METAS entscheidet sich für NewVision Consulting

  • Zuschlag 993543: SAP-Basis Betrieb und Wartung. Publiziert am 7.11.2017. Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS. Ausschreibung vom 31.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an NewVision Consulting GmbH, Zweigniederlassung St. Gallen, Rorschacher Strasse 294, 9016 St. Gallen. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 189'600 bis 376'080 CHF

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 99 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Regio Energie Solothurn entscheidet sich für BSB + Partner

  • Zuschlag 992095: GIS-Systemlieferant Regio Energie Solothurn. Publiziert am 4.11.2017. Regio Energie Solothurn. Ausschreibung vom 11.8.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an BSB + Partner Ingenieure und Planer AG, Leutholdstrasse 4, 4562 Biberist. Preis: 1'467'319 CHF. Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 85 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn beim Kantonalen Verwaltungsgericht, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftliche Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.

SBB entscheiden sich für SAP Schweiz

  • Zuschlag 994109: Wartung und Zukauf von SAP Lizenzen. Publiziert am 13.11.2017. SBB Informatik. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an SAP Schweiz AG, Leugenestrasse 6, 2500 Biel 6. Preis: 19'000'000 CHF. Begründung: Gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB.

Schule Münchenbuchsee entscheidet sich für ARP Schweiz

  • Zuschlag 994621: Projekt ICT Schule 21 an der Schule Münchenbuchsee. Lot Nr 1: GL01 Beschaffung Chromebooks; GL02 Beschaffung Peripheriegeräte. Publiziert am 15.11.2017. Schulen. Münchenbuchsee. Ausschreibung vom 18.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an ARP Schweiz AG, Birkenstrasse 43b, 6343 Rotkreuz. Preis: 109'738 CHF. Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der guten Erfüllung der qualitativen Anforderungen wie auch durch das insgesamt gute Preis-/Leistungsverhältnis.

  • Details: 7 Offerten eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: GL01 Beschaffung Chromebooks; GL02 Beschaffung Peripheriegeräte. Evaluationsdauer: 120 Tage. Dieser Zuschlag kann innert 10 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Der angefochtene Zuschlag und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Schule Münchenbuchsee entscheidet sich für Data Quest

  • Zuschlag 994715: Projekt ICT Schule 21 an der Schule Münchenbuchsee. Lot Nr 2: GL01 Beschaffung Apple MacBook, Apple iMac und iPad. Publiziert am 15.11.2017. Schulen Münchenbuchsee. Ausschreibung vom 18.7.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Data Quest AG, Seidenstrasse 4, 8304 Wallisellen. Preis: 256'027 CHF. Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugt hinsichtlich der guten Erfüllung der qualitativen Anforderungen wie auch durch das insgesamt gute Preis-/Leistungsverhältnis.

  • Details: 6 Offerten eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: GL01 Beschaffung Apple MacBook, Apple iMac und iPad. Evaluationsdauer: 120 Tage. Dieser Zuschlag kann innert 10 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Der angefochtene Zuschlag und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Schweizer Luftwaffe entscheidet sich für Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

  • Zuschlag 993683: Wartung, Support und Nutzung der Testverfahren und Prüfsoftware zu "SPHAIR" (2018-2025). Publiziert am 13.11.2017. Schweizer Luftwaffe. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Linder Höhe, DE-51147 Köln. Preis: 400'000 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit c VöB

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Stadt Bern entscheidet sich für BKW Energie

  • Zuschlag 992929: Dienstleistung für das Modellieren und Optimieren der Kraftwerke mittels einer stochastischen Optimierungsumgebung. Publiziert am 8.11.2017. Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern. Preis: 340'000 CHF. Begründung: 1. Der Auftrag erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden. 2. Entscheid: Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. c wird der Auftrag freihändig vergeben. 3. Begründung: Die BKW Energie AG hat ein entsprechendes Optimierungstool entwickelt. An sämtlichen (Pump-)Speicherkraftwerken, an denen ewb beteiligt ist, ist auch die BKW als Partnerin oder als Kraftwerksbetreiberin beteiligt. Durch die Synergie der gleichen Beteiligungen kann ewb von den bereits erstellten und operativen Modellen stark profitieren.

  • Details: Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Das System verlangt zwingend ein Datum, das vor dem Publikationsdatum liegtoder gleich ist. Die Verfügung über die Vergabe im freihändigen Verfahren kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Stadt Zürich entscheidet sich für EBP Schweiz

  • Zuschlag 993257: Monitoring Verkehrssystem Zürich Nord. Publiziert am 10.11.2017. Stadt Zürich, Dienstabteilung Verkehr/Stadt Zürich, Sicherheitsdepartement. Ausschreibung vom 23.6.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an EBP Schweiz AG, Mühlebachstrasse 11, 8032 Zürich. Preis: 64'800 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

  • Details: 8 Offerten eingegangen. Verfügung des Vorstehers des Sicherheitsdepartements, Nr. 1001855 vom 31. Oktober 2017. Evaluationsdauer: 140 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel entscheiden sich für Uptime Services

  • Zuschlag 992437: Evaluation eines Universalarchivs für die elektronische Archivierung - ELAN. Publiziert am 4.11.2017. Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel. Ausschreibung vom 5.4.2017. Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Uptime Services AG, Brauerstrasse 4, 8004 Zürich. Begründung: Der Auftrag wurde aufgrund der Zuschlagskriterien an den bestbewerteten Anbieter vergeben.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 213 Tage. Die Beteiligten können innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich (Briefpost per Einschreiben) an Andrea Meier, Rechtsdienst UPK Basel, Wilhelm Klein-Strasse 27, 4002 Basel, zu richten. Gegen diese Verfügung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Zentrale Informatik Liestal entscheidet sich für Adobe Systems Software

  • Zuschlag 993523: Adobe - Beschaffung von Lizenzen, Wartung und Support. Publiziert am 16.11.2017. Zentrale Informatik. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

  • Vergabe: Zuschlag an Adobe Systems Software LTD, 4-6 Riverwalk Citywest Business Campus, IE-24 Dublin. Preis: 587'034 CHF. Begründung: gestützt § 9 VRöB (IVöB)

  • Details. Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.

Zentrale Informatik Liestal entscheidet sich für Nexthink

  • Zuschlag 994327: Beschaffung von Lizenzen, Wartung und Dienstleistungen. Publiziert am 16.11.2017. Zentrale Information. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

  • Vergabe: Zuschlag an Nexthink S.A., Riedstrasse 1, 8953 Dietikon. Preis: 318'150 CHF.

  • Details: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.

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