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Bundesrat senkt Billag-Gebühr

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Der Bundesrat hat die Radio- und TV-Gebühren ab 2019 von 451 auf 365 Franken gesenkt. Zunächst entscheidet aber das Stimmvolk am 4. März 2018 über die No-Billag-Initiative.

(Source: Pixabay / CC0 Creative Commons / IceEye)
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Der Bundesrat hat sich gestern für tiefere Radio- und TV-Gebühren entschieden. Wie es in einer Mitteilung heisst, müssen ab 2019 alle Schweizer Haushalte statt 451 Franken nur noch 365 Franken im Jahr Empfangsgebühren zahlen. Davon betroffen sind alle Haushalte. Wer kein Empfangsgerät besitzt, kann aber mittels Gesuch während fünf Jahren von der Gebühr befreit werden. Der Entscheid führt auf das neu geregelte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zu einer geräteunabhängigen Empfangsgebühr zurück, für das sich das Wahlvolk im Juni 2015 aussprach.

Es gibt Ausnahmen von der Regel. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, ist von der Gebühr ausgeschlossen. Das gilt auch für Bewohner von Kollektivhaushalten wie etwa eines Studentenwohnheims oder Altersheims. Dafür muss der Kollektivhaushalt 730 Franken im Jahr bezahlen. Ebenfalls nicht zahlen müssen Unternehmen mit einem Umsatz unter 500’000 Franken im Jahr, was laut dem zuständigen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bei drei Viertel aller Schweizer Unternehmen der Fall ist. Anschliessend steigt die Gebühr nach Umsatzhöhe.

Ausserdem erhält die SRG ab 2019 einen auf 1,2 Milliarden Franken plafonierten Anteil der Gebühren. Die privaten Stationen sollen dafür neu 81 statt 67,5 Millionen Franken erhalten. Im Hinblick auf die Kürzungen rief die SRG ein 50-Millionen-Sparpaket aus. Der Bundesrat will gemeinsam mit dem Preisüberwacher alle zwei Jahre die Höhe der Gebühr überprüfen. Zunächst liegt der Ball aber wieder beim Stimmvolk, das am 4. März 2018 über die Abschaffung der Billag-Gebühren abstimmt. Der Bundesrat spricht sich gegen die No-Billag-Initiative aus.

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