Vernehmlassung

Swico kritisiert Verbot für stillschweigende Vertragsverlängerungen

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In einer Stellungnahme hat sich der Verband Swico zur Parlamentarischen Initiative "Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen" geäussert. Er lehnt diese aus mehreren Gründen ab.

(Source: DURIS Guillaume / Fotolia.com)
(Source: DURIS Guillaume / Fotolia.com)

Die Parlamentarische Initiative 13.426 ist in der Vernehmlassung. Sie trägt den Titel: "Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten."

Dienstleistungsanbieter sollen Kunden laut den Initianten bei einer stillschweigenden Fortführung eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages spätestens einen Montag vor Vertragsende über Kündigungsmöglichkeiten informieren. "Erfolgt diese Mitteilung nicht, so müssen die Kundinnen und Kunden ohne Konventionalstrafe vom Vertrag zurücktreten können, und der Dienstleistungsanbieter muss ihnen den Betrag, den sie für die noch nicht abgelaufene Vertragsperiode bereits bezahlt haben, zurückerstatten", heisst es im Text der Initiative. Die Kommissionen für Rechtsfragen im National- und Ständerat stimmen der Initiative bereits zu.

Viel Kritik von Swico

Der ICT-Verband Swico nahm im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zur Initiative. "Dienstleistungsverträge sind in der ICT-Branche weit verbreitet. Unsere Mitglieder sind somit von dieser Vernehmlassungsvorlage direkt betroffen", heisst es im Vernehmlassungsschreiben des Verbands.

Swico lehnt die Initiative aus mehreren Gründen ab. "Die vorliegende Beweislast für Benachrichtigung und deren Zugang beim Konsumenten geht zu weit und hat unverhältnismässigen Aufwand für das einzelne Unternehmen zur Folge", schreibt der Verband. Der Beweis, dass die Information beim Konsumenten eingegangen ist, sei nur schwer zu erbringen.

Wenn die Benachrichtigung nicht fristgerecht beim Kunden eintrifft, soll dieser den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. "Es ist weder nachvollziehbar noch sachgerecht, warum die Vertragsauflösung durch den Konsumenten dann jederzeit möglich sein sollte, auch wenn kein Konnex mehr zur ursprünglich fehlenden Benachrichtigung besteht", schreibt Swico. Dadurch wird laut Swico eine "Ungleichheit zulasten der Unternehmen und unnötige Rechtsunsicherheit geschaffen".

Initiative geht zu weit

Dem Verband geht der Schutz des Konsumenten zu weit. Swico sieht den Kunden als mündigen Bürger, der selber über die Kündigung oder Verlängerung eines Vertrages entscheiden können soll. Es sei dem Konsumenten zumutbar, den Vertrag aktiv aufzulösen.

Swico kritisiert auch die Übergangsfrist für bereits abgeschlossene Verträge. "Eine derartige Übergangsbestimmung ist einseitig und wirkt sich negativ auf die Planungssicherheit in den einzelnen Unternehmen aus. Sie ist daher abzulehnen", schreibt der Verband.

Das Fazit von Swico ist vernichtend. Der Verband sieht in der Vorlage eine "unverhältnismässige und asymmetrische Intervention in die Vertragsfreiheit." Für Unternehmen schaffe sie zudem einen erheblichen Mehraufwand.

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