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Simap-Meldungen Woche 16: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen entscheidet sich für BLS Netz

  • Zuschlag 963197: Datenerfassung des Streckennetz BLS in IT-System UNO der SBB; Publiziert am 10.4.2017; SBB Informatik; Freihändiges Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen ; Auftragsort: SBB Informatik, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern

  • Vergabe: Zuschlag an BLS Netz AG; Genfergasse 11, 3001 Bern;

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen entscheidet sich für Siemens Industry Software

  • Zuschlag 963183: Kauf von Softwarelizenzen für Polarion; Publiziert am 10.4.2017; SBB Informatik; Freihändiges Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen ; Auftragsort: SBB Informatik, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern;

  • Vergabe: Zuschlag an Siemens Industry Software AG; Freiiagerstrasse 40, 8047 Zürich; Begründung: Zertifizierungen des Systems EN 50128.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

DSI entscheidet sich für Sopra Steria SA

  • Zuschlag 962987: AO - Ressource OpenJustitia; Publiziert am 11.4.2017; DSI - Centre de compétences achats & contrats; Ausschreibung vom 25.10.2016; Offenes Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Kanton ; Auftragsort: DSI - Centre de compétences achats & contrats, Av. de Longemalle 1, 1020 Renens

  • Vergabe: Zuschlag an Sopra Steria SA, succursale de Vernier; Chemin du Château-Bloch 10, 1214 Vernier; Preis: 864'648 CHF;

  • Details: 5 Offerten eingegangen; Evaluationsdauer: 168 Tage;

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt entscheidet sich für itec solutions

  • Zuschlag 963311: Beschaffung von Hardware für den Standard-IT-Arbeitsplatz 2017-2019; Publiziert am 12.4.2017; Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt; Ausschreibung vom 14.12.2016; Offenes Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Kanton ; Auftragsort: Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel

  • Vergabe: Zuschlag an itec solutions GmbH; Prattelerstr. 27, 4052 Basel; Preis: 9'276'741 CHF; Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

  • Details: 4 Offerten eingegangen; Evaluationsdauer: 118 Tage; Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Finanzdirektion des Kantons Zug entscheidet sich für Bedag Informatik

  • Zuschlag 963637: Projekt 5050.0227 – Anpassung Anwendung ZPK; Publiziert am 13.4.2017; Kanton Zug, handelnd durch die Finanzdirektion des Kantons Zug, Baarerstrasse 53, 6300 Zug; Ausschreibung vom 18.11.2016; Offenes Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Kanton ; Auftragsort: Kanton Zug, handelnd durch die Finanzdirektion des Kantons Zug, Baarerstrasse 53, 6300 Zug, Aabachstrasse 1, 6300 Zug;

  • Vergabe: Zuschlag an Bedag Informatik AG; Engehaldenstrasse 12, 3012 Bern; Preis: 2'373'396 CHF; Begründung: Das Angebot erreichte die höchste Übereinstimmung mit den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und den dabei massgebenden Gewichtungen

  • Details: 1 Offerte eingegangen; Evaluationsdauer: 145 Tage;

Industrielle Werke Basel entscheidet sich für Movilitas Consulting

  • Zuschlag 963623: IWB, Workforce Management (WFM); Publiziert am 20.4.2017; Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel; Ausschreibung vom 24.9.2016; Offenes Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben ; Auftragsort: Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel;

  • Vergabe: Zuschlag an Movilitas Consulting GmbH; Hermsheimer Strasse 5, DE-68163 Mannheim; Preis: 3'576'238 CHF; Begründung: Die Vergabe erfolgt an das bestbewertete Angebot.

  • Details: 3 Offerten eingegangen; Evaluationsdauer: 208 Tage; Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die Industriellen Werke Basel IWB, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

InformatikLeistungsZentrum Obwalden und Nidwalden entscheidet sich für Imageware AG

  • Zuschlag 963659: Beschaffung von SW, HW und Dienstleistungen für die elektronische Erfassung/Auslesung/Plausibilisierung (scannen und auslesen von Daten) der eingehenden Steuererklärungen und der Tagespost in ein elektronisches Steuerdossier der KSTV OW.; Publiziert am 11.4.2017; InformatikLeistungsZentrum Obwalden und Nidwalden; Ausschreibung vom 19.12.2016; Offenes Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben ; Auftragsort: InformatikLeistungsZentrum Obwalden und Nidwalden, Güterstrasse 3, 6060 Sarnen

  • Vergabe: Zuschlag an Imageware AG; Papiermühlestrasse 159, 3063 Ittigen; Preis: 102'374 CHF; Begründung: Nach Art. 32 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (GDB 975.611) erhält im vorliegenden Fall das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag.

  • Details: 4 Offerten eingegangen; Evaluationsdauer: 112 Tage; Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden (Poststrasse 6, 6060 Sarnen) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seiner Vertretung zu enthalten.

Kanton Bern entscheidet sich für Docuteam

  • Zuschlag 963339: Projekt Digitale Geschäftsverwaltung und Archivierung (DGA); Einführung GEVER; Publiziert am 10.4.2017; Finanzdirektion des Kantons Bern; Freihändiges Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Kanton ; Auftragsort: Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern;

  • Vergabe: Zuschlag an Docuteam GmbH; Im Langacker 16, 5405 Baden-Dättwil; Preis: 370'000 CHF; Begründung: Nach Art. 7 Abs. 3 Bst. g der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn die Auftraggeberin oder der Auftraggeber einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Am 21. Januar 2015 erteilte das Staatsarchiv des Kantons Bern Docuteam GmbH und einem anderen Unternehmen im offenen Verfahren den Zuschlag für den Auftrag «Projekt Erarbeitung Ordnungssysteme» (Simap-Publikation Nr. 858467 vom 6. März 2015). Die Ausschreibungsunterlagen enthielten folgenden Vorbehalt: «Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an die Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).» Der vorliegende Auftrag umfasst die Unterstützung der Steuerverwaltung des Kantons Bern bei der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung, mit der die im Rahmen des Auftrags vom 21. Januar 2015 erarbeiteten Ordnungssysteme realisiert werden. Damit bezieht sich der vorliegende Auftrag auf denjenigen vom 21. Januar 2015, und die freihändige Vergabe ist damit zulässig.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kanton Bern entscheidet sich für NEXPLORE

  • Zuschlag 963185: Web-Applikation IBAS; Publiziert am 8.4.2017; Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF, Alters- und Behindertenamt ALBA; Ausschreibung vom 27.10.2016; Offenes Verfahren; Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag; Auftraggeber: Kanton ; Auftragsort: Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF, Alters- und Behindertenamt ALBA, Rathausplatz 1, 3011 Bern

  • Vergabe: Zuschlag an NEXPLORE AG; C.F.L. Lohnerstrasse 24, 3645 Gwatt; Preis: 852'742 CHF

  • Details: 21 Offerten eingegangen; ALBA bedankt sich für die qualitativ hochwertigen Angebote und wünscht den für IBAS nicht berücksichtigen Unternehmen viel Erfolg im nächsten Projekt. Evaluationsdauer: 163 Tage; Gegen diese Verfügung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung/Publikation an gerechnet, Beschwerde erhoben werden bei: Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Direktion, Rathausgasse 1, 3011 Bern. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Webcode
DPF8_37145