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Simap-Meldungen Woche 14: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt, Zentrale Informatikdienste, entscheidet sich für Swisscom (Schweiz) AG

  • Zuschlag 961901: Telefonie - Betrieb, Übernahme des Betriebs der bestehenden Telefonieanlagen der ZID. Publiziert am 5.4.2017. Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt, Zentrale Informatikdienste. Ausschreibung vom 2.7.2016. Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt, Zentrale Informatikdienste, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern. Preis: 4'499'072 CHF. Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die bestbewertete Anbieterin.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 277 Tage. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel zu richten. Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Finanzdirektion, Informatik und Logistik, Stadt Biel entscheidet sich für adeon ag

  • Zuschlag 962863: 0821 Ressourcen zur Realisierung des Programms eDOC Stadt Biel/Bienne. Publiziert am 6.4.2017. Finanzdirektion, Informatik und Logistik. Ausschreibung vom 23.1.2017. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Finanzdirektion, Informatik und Logistik, Rüschlistrasse 14, 2501 Biel

  • Vergabe: Zuschlag an adeon ag. Brügglistrasse 2, 8852 Altendorf. Preis: 1'572'328 CHF, zudem Zuschlag an APP Unternehmensberatung AG. Monbijoustrasse 10, 3011 Bern. Preis: 1'081'500 CHF. Gesamtpreis: 2'653'828 CHF. Begründung: Der Zuschlag pro Los erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 72 Tage. Gegen diese Verfügung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Forschungsanstalt Agroscope, Einheit Ressourcen / Bereich Informatik entscheidet sich für AAC Infotray AG

  • Zuschlag 961759: (16063) 713 Laborinformationssystem LIMS. Publiziert am 30.3.2017. Forschungsanstalt Agroscope, Einheit Ressourcen / Bereich Informatik. Ausschreibung vom 1.12.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

  • Vergabe: Zuschlag an AAC Infotray AG. Zur Kesselschmiede 31, 8400 Winterthur. Preis: 1'914'512 CHF. Begründung: Der Zuschlagsempfänger, AAC Infotray AG, überzeugt hinsichtlich der guten Erfüllung der qualitativen Anforderungen wie auch durch das insgesamt gute Preis-/Leistungsverhältnis.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). Grundauftrag: CHF 418'480.00. Optionen: CHF 1'496'032.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 118 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Auftragsort: Forschungsanstalt Agroscope, Einheit Ressourcen / Bereich Informatik, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Gesundheitsdirektion Kanton Zürich entscheidet sich für Löwenfels Partner AG

  • Zuschlag 959809: Nachhaltige Infrastruktur Rechnungskontrolle. Publiziert am 31.3.2017. Gesundheitsdirektion Kanton Zürichentscheidet sich fürLöwenfels Partner AG. Ausschreibung vom 23.12.2016. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 30, 8090 Zürich

  • Vergabe: Zuschlag an Löwenfels Partner AG. Maihofstrasse 1, 6004 Luzern. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 238'000 bis 798'400 CHF. Begründung: Der Zuschlag erfolgt aufgrund der im Pflichtenheft festgelegten Bewertungsprozedere.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 97 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

HSR Hochschule für Technik Rapperswil / FHS Hochschule für Angewandte Wissenschaften St.Gallen entscheidet sich für ITRIS Informatik AG

  • Zuschlag 959791: Lieferant Arbeitsplatzgeräte. Publiziert am 3.4.2017. HSR Hochschule für Technik Rapperswil / FHS Hochschule für Angewandte Wissenschaften St.Gallen. Ausschreibung vom 15.8.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben. Auftragsort: HSR Hochschule für Technik Rapperswil / FHS Hochschule für Angewandte Wissenschaften St.Gallen, Oberseestrasse 10, 8640 Rapperswil

  • Vergabe: Zuschlag an ITRIS Informatik AG. Industriestrasse 169, 8957 Spreitenbach. Preis: 1'659'598 CHF. Begründung: Bestes Kosten-Nutzen-Verhältnis aller Angebote.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 231 Tage

Kantonales Steueramt der Stadt Zürich entscheidet sich für Abraxas Informatik AG

  • Zuschlag 959437: Betrieb Teststrecken SST-Überwachung Napeduv. Publiziert am 7.4.2017. Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. Waltersbacherstrasse 5, 8036 Zürich. Preis: 415'324 CHF.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kantonales Steueramt der Stadt Zürich entscheidet sich für Abraxas Informatik AG

  • Zuschlag 959997: Wartungsvertrag Schnittstellenüberwachung Napeduv. Publiziert am 7.4.2017. Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. Waltersbachstrasse 5, 8006 Zürich. Preis: 382'952 CHF.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kantonsspital St.Gallen, Informatik SSC-IT entscheidet sich für Ricoh Schweiz AG

  • Zuschlag 959897: Erneuerung Druckerinfrastruktur für das Kantonsspital St.Gallen. Publiziert am 27.3.2017. Kantonsspital St.Gallen, Informatik SSC-IT. Ausschreibung vom 19.9.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben. Auftragsort: Kantonsspital St.Gallen, Informatik SSC-IT, Rorschacher Strasse 139, 9000 St.Gallen

  • Vergabe: Zuschlag an RICOH SCHWEIZ AG. Hertistrasse 2, 8304 Wallisellen. Preis: 6'174'265 CHF. Begründung: Gemäss Zuschlagsverfügung vom 9. Januar 2017.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 189 Tage. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 9. Januar 2017 wurde keine Beschwerde eingereicht. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Luzern Tourismus AG entscheidet sich für CS2 AG

  • Zuschlag 959713: Online-Gästeportal. Publiziert am 25.3.2017. Luzern Tourismus AG. Ausschreibung vom 17.12.2016. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben. Auftragsort: Luzern Tourismus AG, Bahnhofstrasse 3, 6002 Luzern

  • Vergabe: Zuschlag an CS2 AG. Gerbegässlein 1, 4450 Sissach. Preis: 534'654 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien entsprechend den Ausschreibungsunterlagen (wirtschaftlich günstigstes Angebot)

  • Details: 16 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 98 Tage. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, schriftlich Beschwerde einge-reicht werden. Die Beschwerdepflicht ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich entscheidet sich für Swisscom (Schweiz) AG

  • Zuschlag 960243: «ZOOM für Schulen», Beschaffung von Kopier- und Multifunktionsgeräten für die Schulen der Stadt Zürich (2017-2021). Publiziert am 31.3.2017. Schul- und Sportdepartement. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Schul- und Sportdepartement, Ernastrasse 25, 8004 Zürich

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern. Preis: 1'025'540 CHF. Begründung: § 10 Abs. 1 lit. g SVO Die Stadt Zürich hat in der Ausschreibung «Output-Management Stadt Zürich» (ZOOM für die Stadtverwaltung) darauf hingewiesen, dass ein allfälliger zukünftiger gleichartiger Bedarf der Schulen der Stadt Zürich zusätzlich zum ZOOM-Grundauftrag im freihändigen Verfahren gemäss § 10 Abs. 1 lit. g SVO erfolgen kann.

  • Details: STRB Nr. 190/2017. Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürichs, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Schweiz Tourismus (ST) entscheidet sich für UNIC AG

  • Zuschlag 960901: Web-Entwicklung und Betrieb WCMS-Plattform. Publiziert am 27.3.2017. Schweiz Tourismus (ST). Ausschreibung vom 1.12.2016. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. Auftragsort: Schweiz Tourismus (ST), Tödistrasse 7, 8002 Zürich

  • Vergabe: Zuschlag an UNIC AG. Baslerstrasse 60, 8048 Zürich. Preis: 5'756'600 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäss Zuschlagskriterien.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 115 Tage

Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen entscheidet sich für Abraxas Juris AG

  • Zuschlag 957287: Migration Major-Release JURIS. Publiziert am 3.4.2017. Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Juris AG. Wartstrasse 12, 8400 Winterthur. Begründung: Freihändige Vergabe gemäss Art. 16 Abs. 1 Bst. d der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (sGS: 841.11). Die Fachapplikation JURIS ist urheberrechtlich geschützt. Die gewünschte Erweiterung der Software ist daher durch keine andere Anbieterin bzw. durch keinen anderen Anbieter realisierbar. Als Alternative käme funktional einzig der komplette Ersatz der Geschäftsverarbeitungsapplikation in Frage, was einer fundamentalen Änderung der Nutzung des gesamten EDV-Systems gleichkäme. Ein entsprechender Ersatz wäre, wie eine Kostenabschätzung des Sicherheits- und Justizdepartementes ergeben hat, mit einem - im Vergleich zur Erweiterung von JURIS – nicht vertretbaren finanziellen Mehraufwand verbunden. Eine wirtschaftlich angemessene Alternative im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist somit nicht ersichtlich und könnte auch nicht in nützlicher Frist bereitgestellt werden.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie ein Begründung enthalten. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Stadtwerk Winterthur Wärme und Entsorgung / Energie-Contracting entscheidet sich für Leicom AG

  • Zuschlag 962727: Beschaffung betreffend Erweiterung des Leitsystems zur Überwachung, Bedienung und Auswertung der Energie-Contracting Anlagen. Publiziert am 7.4.2017. Stadtwerk Winterthur Wärme und Entsorgung / Energie-Contracting. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Stadtwerk Winterthur Wärme und Entsorgung / Energie-Contracting, Postfach, 8403 Winterthur

  • Vergabe: Zuschlag an Leicom AG. Harzachstrasse 5, 8404 Winterthur. Preis: 250'000 CHF. Begründung: Die Vergabe erfolgt freihändig aufgrund der technischen Besonderheiten an die oben erwähnte Firma (vgl. § 10 Abs. 1 lit. c SVO).

  • Details: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Universitätsspital Basel entscheidet sich für COPRA System GmbH

  • Zuschlag 961603: PDMS Anästhesie. Publiziert am 1.4.2017. Universitätsspital Basel. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben. Auftragsort: Universitätsspital Basel, Klingelbergstrasse 23, 4031 Basel

  • Vergabe: Zuschlag an COPRA System GmbH. Berliner Straße 112a, DE-13189 Berlin. Begründung: Das Universitätsspital Basel (USB) wird die Umstellung des anästhesiologischen Dokumentationsprozesses von Papier auf digital vornehmen. Die dokumentierten Daten müssen unterschiedlichen Disziplinen und diversen Mitarbeitenden fehlerfrei, ohne Medienbrüche und ortsunabhängig zur Verfügung stehen. Der Prozess hat dabei sowohl Auswirkungen auf die Rotation von ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitenden (Ausbildung), den Einsatz an unterschiedlichen Standorten und die geteilte Patientenbehandlung. Es muss möglich sein, dass die Prämedikation, der intraoperative Eingriff sowie die Nachsorge eines Patienten an unterschiedlichen Orten stattfinden kann und unterschiedliche Anspruchsgruppen das System gleich gut bedienen können und den gleichen Wissensstand besitzen. Im Hinblick auf den potentiellen Zusammenschluss des USB und des Kantonsspital Baselland (KSBL) zu einer gemeinsamen Spitalgruppe und der daraus resultierenden Verteilung von chirurgischen Disziplinen wird die Kollaboration intensiviert und zusätzlich durch die vereinheitlichte Abrechnung von geteilten Behandlungen erweitert. Die KSBL-Spitäler an den Standorten Liestal und Bruderholz realisieren bereits die Einführung der 6. PDMS-Version von Copra. Um zukünftig eine optimale Zusammenarbeit zwischen den Häusern des USB und des KSBL zu gewährleisten, muss daher ein System der gleichen Produktfamilie zur Dokumentation verwendet werden. Die Wahl eines Produktes einer anderen Firma würde durch die fehlende Interoperabilität zu Fehlern beim gemeinsamen Verständnis bzw. Mehraufwänden und somit zu zusätzlichen unüberschaubaren Kosten (Ausbildung, Schnittstellen, Kommunikation, etc.) führen. Durch Übernahme des am KSBL bereits jetzt betriebenen Systems kann dem Prinzip der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel (vgl. § 1 lit. c SubG BS) um ein Vielfaches besser Rechnung getragen werden als mittels Ausschreibung, welche u.U. zur Folge hätte, dass in beiden Häusern ein gänzlich neues System installiert werden müsste. Im Sinne einer antizipierenden Planung ist es notwendig, die entsprechende Beschaffung bereits jetzt auf die künftigen Gegebenheiten auszurichten; es kann nicht gewartet werden, bis die notwendigen politischen Prozesse abgeschlossen sind.

  • Details: Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Publikation an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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DPF8_35567