Bundesgerichtentscheid

Billag ohne Mehrwertsteuer

Uhr | Aktualisiert

Die Billag erhebt künftig keine Mehrwertsteuer mehr. Das Bundesgericht hat einem Gebührenzahler in letzter Instanz recht gegeben. Die Abgabegebühr sinkt damit leicht.

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Billag darf zur Radio- und Fernsehgebühr keine Mehrwertsteuer erheben. Das Bundesgericht begründete den Entscheid damit, dass es sich bei den Radio- und Fernsehgebühren um kein mehrwertsteuerpflichtiges Entgelt handle. Vielmehr sei diese eine hoheitlich erhobene Abgabe, die grundsätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig sei, wie die Billag mitteilt.

Damit gab das Bundesgericht einem Gebührenzahler in letzter Instanz recht, der sich weigerte, die 2,5 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Billag verspricht, schnell auf den Entscheid zu reagieren und ab Mai die Mehrwertsteuer nicht mehr zu verrechnen. Damit sinkt die Radio- und Fernsehgebühr pro Haushalt um 11,30 Franken. Betriebe sparen durch den Entscheid je nach Kategorie 14,90 bis 34,40 Franken.

Das Bakom bemerkt in einer Mitteilung, dass das Urteil keinen Einfluss auf die Volksabstimmung vom 14. Juni über das Referendum gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes habe. Die Revision beinhaltet eine Senkung der Gebühr auf rund 400 Franken. Zudem sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500'000 Franken von der Abgabepflicht befreit werden. Sie sieht ausserdem eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes vor, durch die die Erhebung von Mehrwertsteuern auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren festgelegt wird.

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