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Simap-Meldungen Woche 34: Ausschreibungen

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Arbeitsplatzgeräte für Hochschule für Technik Rapperswil und Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen

Ausschreibung 925085: Lieferant Arbeitsplatzgeräte. Publiziert am 15.8.2016. HSR Hochschule für Technik Rapperswil / FHS Hochschule für Angewandte Wissenschaften St.Gallen. Verkauf, Lieferung und Installation von Arbeitsplatzgeräten (Clients, Notebooks usw.) für die HSR Hochschule für Technik und die FHS Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Rahmenvertrag für 5 Jahre.
Kontakt: Frist für Fragen: 15.9.2016 Abgabetermin: 7.10.2016 16:00 Gemäss Submissionsunterlagen. Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : HSR Hochschule für Technik Rapperswil / FHS Hochschule für Angewandte Wissenschaften St.Gallen, Beschaffungsstelle/Organisator : HSR Hochschule für Technik Rapperswil, Management Support Office MSO, Oberseestrasse 10, 8640 Rapperswil, Schweiz, Telefon: 055 222 41 11, Fax: 055 222 44 00, E-Mail: mso@hsr.ch, URL www.hsr.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind ausgeschlossen. Subunternehmer: Subunternehmer sind gemäss Angaben in den Submissionsunterlagen zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Es gelten die AGB SIK für IKT-Leistungen, Ausgabe Januar 2015. Generelle Teilnahmebedingungen: gemäss Submissionsunterlagen. Keine Nachverhandlungen.

 

Corporate Responsibility Software für Post

Ausschreibung 889209: Corporate Responsibility Software (CRS). Publiziert am 23.8.2016. Post CH AG. Bei der Post CH AG werden seit 2008 systematisch Unternehmensökobilanzen erstellt. Die Unternehmensökobilanzierung ist ein Analyseinstrument im Rahmen der Corporate Responsibility und dient dazu, umweltrelevante Rohdaten aller Konzern-, Management- und Servicebereiche der Schweizerischen Post dezentral zu erfassen, an zentraler Stelle zu konsolidieren und Umweltkennzahlen zu berechnen und auszuwerten. Die Auswertungen werden verwendet um konzernweite Umweltziele zu definieren, Massnahmen zu ergreifen und deren Erfolg zu kontrollieren. Die heute bei der Post CH AG im Einsatz stehende Software wurde 2013 eingeführt und soll ab 2017 ersetzt werden. Es ist vorgesehen, alle bis heute erfassten Umweltdaten zu migrieren. Im Rahmen des Projektes «Corporate Responsibility Software (CRS)» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Ausschreibungstool DecisionAdvisor zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Gegenstand der Beschaffung ist eine servicebasierte Softwarelösung (Software as a Service, SaaS) zur Erstellung von Unternehmensökobilanzen inkl. Pflegeleistungen (Second- und Third-Level-Support). Die Post CH AG benötigt eine Software mit einer Lizenz für ca. 100 Benutzer. Die Post CH AG behält sich Anpassungen der effektiven Anzahl Benutzerlizenzen vor. Die Post CH AG weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei den Mengenangaben um Richtmengen handelt, die den Anbietern als Angebotsgrundlage dienen sollen. Sie behält sich Anpassungen dieser Mengen ausdrücklich vor. Weiter behält sich die Post CH AG vor, während der gesamten Vertragsdauer weitere bis zu 50 Benutzerlizenzen ohne neue Ausschreibung zu beschaffen, um einen allfälligen Mehrbedarf abzudecken. Nicht Gegenstand dieser Beschaffung sind Dienstleistungen wie: Support Management: Darunter verstehen wir u. a. den Betrieb eines User Help Desk / Hotline, das Monitoring sowie die Kontrolle der Datenflüsse und den First-Level-Support. Operatives Management: Darunter verstehen wir u. a. das Erfassen von Umweltdaten für die Post CH AG, das Berechnen, die Datenanalyse sowie das Reporting von Umweltkennzahlen. Prozess Management: Darunter verstehen wir u. a. die Beratung bei der Ausarbeitung sowie der Verbesserung der prozessualen Abläufe der Unternehmensökobilanzierung.
Kontakt: Frist für Fragen: 23.9.2016 Fragen des Anbieters sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 23.09.2016 zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im simap.ch bis am 04.10.2016. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Abgabetermin: 25.10.2016 12:00 Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. Einreichungsort: Post CH AG/F7/Corporate Procurement, z. H. CC-WTO - Projekt «CRS», Wankdorfallee 4, 3030 Bern, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. 2.1 Nachweise. 2.2 Betreibungen. 2.3 Sozialversicherungsbeiträge. 2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex. 2.5 Referenzprojekte. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: Sieht der Anbieter den Beizug von Subunternehmern und/oder Unterlieferanten vor, hat er diese unter Angabe der vollständigen Daten im Angebot verbindlich anzugeben. Der Anbieter übernimmt die Gesamtverantwortung. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Geschäftsbedingungen: Informationstechnologie. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Analyse, Konzeption, Realisierung und Einführung von Informatik-Gesamtsystemen bzw. Individualsoftware (IT AGB/G, Ausgabe Juni 2013). Informationstechnologie. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (IT AGB/W, Ausgabe Juni 2013). Informationstechnologie. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware (IT AGB/SW, Ausgabe Juni 2013). Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (AGB/DL, Ausgabe Juni 2013). Nachverhandlungen: Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten. Zahlungsbedingungen: 60 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

 

Elektronische Jugendbefragung für Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Ausschreibung 927011: Elektronische Befragung für die Eidgenössische Jugendbefragung ch-x. Publiziert am 25.8.2016. Originaltitel: (16097) 500 Elektronische Befragung für die Eidgenössische Jugendbefragung ch-x. Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), ch-x eidg. Jugendbefragungen. Seit 2003 finden die Befragungen anlässlich der Aushebung in allen Rekrutierungszentren der Schweiz statt. Es kann daher die Gesamtheit der stellungspflichtigen Männer der Schweiz befragt werden. Zusätzlich werden in einer Ergänzungsbefragung nochmals 3000 weibliche Personen aufgefordert, an der Umfrage teilzunehmen. Ein Befragungszyklus erstreckt sich über eine Zeitspanne von zwei Jahren. In der Regel haben die untersuchten Themen Einmaligkeitscharakter. In den Befragungen werden aber auch gleiche Themen in Abstand von zwei Jahren wiederholt untersucht. Auf diese Weise lassen sich Trends sichtbar machen. Die Auswertungen dienen als wertvolle Entscheidungsgrundlagen für die schweizerische Bildungs-, Jugend- und Gesundheitspolitik. Die Verantwortung für die Durchführung der Erhebungen liegt bei den ch-x. Das VBS (Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) hat die Oberaufsicht. Die Erhebungen werden in der Regel von einem Hochschulinstitut geleitet und von Mitarbeitern der ch-x durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragungen werden wissenschaftlich aufgearbeitet und sind im Buchhandel erhältlich. Die Veröffentlichungen beinhalten ein einmaliges Grundlagenwissen über die gesellschaftspolitische Befindlichkeit der schweizerischen Jugend. Bisher geschah die Befragung in Papierform, neu wird diese elektronisch via Tablets (Betriebssystem iOS) in den Rekrutierungszentren und via Internet für die Ergänzungsbefragung durchgeführt. Grundleistung von 01.05.2017 bis 31.12.2022. 1. Bereitstellung einer Standard Befragungs-Software und einer Browserversion mit allen geforderten Funktionalitäten. 2. Fachliche und technische Begleitung durch den Anbieter bei der Installation einer iOS Applikation bis zu deren Funktionsbereitschaft. Die Grundleistung wird für 2 aufeinander folgende Befragungszyklen (Mitte 2017- Ende 2022) bezogen. Ein Befragungszyklus beginnt für den Auftragnehmer 6 Monate vor der eigentlichen Befragung mit der Bereitstellung der Grundleistung und dauert 6 Monate über die Befragung hinaus mit dem Bereitstellen und Aufarbeiten der gesammelten Daten.
Kontakt: Frist für Fragen: 8.9.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 4.10.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16097) 500 Elektronische Befragung für die Eidgenössische Jugendbefragung ch-x, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010. Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK1: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK2: Erfahrung. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 2 Jahren ab Datum der Ausschreibung nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, eigene Referenzen zu berücksichtigen und weitere Referenzen einzuholen. EK3: Personelle Ressourcen. Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. EK4: Ansprechpartner. Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC) (inkl. einer entsprechenden Stellvertretung), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK5: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich C1) kommunizieren und den Direktkontakt zum Bund sicherstellen. gemäss europäischem Referenzrahmen (www.europaeischer-referenzrahmen.de). EK6: Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK7: Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK8: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 6). b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK9: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010. für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. EK10: Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in der Beilage 5 des Pflichtenheftes vorbehaltslos zu akzeptieren.

 

ERP-Basislösung für BDWM Transport

Ausschreibung 928485: ERP-System BDWM. Publiziert am 26.8.2016. BDWM Transport AG. 1. Grundleistung. 1.1. ERP-Basislösung umfassend Software-Lizenzen (Concurrent User Licence ) für folgende Funktionsmodule: Lohnbuchhaltung, Personalinformationssystem, Zeitwirtschaft, Finanz-, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Fakturierung, Anlagenrechnung, Adressverwaltung, Digitales Dokumenten- und Archivierungssystem, Investitions- /Projektkostenrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung. 1.2. Projektleistungen für Customizing, Realisierung, Implementierung, Migration, Testmanagement sowie Einführung und Schulung der Basisfunktionen, inkl. Erstellen der Schnittstellen zu den Umsystemen. 1.3. 2nd und 3rd Level Support und Wartung inkl. werkseitige Release-Updates der Basisfunktionen in Stunden und Franken für fünf Jahre nach Produktivstart und Abnahme. 2. Option. 2.1. Die optionalen Leistungen umfassen Software-Lizenzen (Concurrent User Licence) für folgendes Funktionsmodul: Kundenanliegen. 2.2. Projektleistungen für Customizing, Realisierung, Implementierung, Migration, Testmanagement und Einführung des optionalen Funktionsmoduls, inkl. Erstellen der Schnittstellen zu den Umsystemen. 2.3. 2nd und 3rd Level Support, Wartung inkl. werkseitige Release-Updates des optionalen Funktionsmoduls in Stunden und Franken für fünf Jahre nach Produktivstart und Abnahme.
Kontakt: Frist für Fragen: 19.9.2016 Fragen sind ausschliesslich via simap einzureichen. Telefonische Anfragen und direkt an die Auskunftstelle gerichtete Korrespondenz / E-Mails werden nicht beantwortet. Die Antworten werden in anonymisierter Form auf der simap-Plattform aufgeschaltet und allen Anbietern zugänglich gemacht. Abgabetermin: 7.10.2016 17:00 Das vollständige Angebot muss 3-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf Memory-Stick, CD oder DVD fristgerecht (s. Pkt. 1.4) der Vergabestelle (s. Pkt. 1.1) übergeben werden. Die Angebote sind in verschlossenem Kuvert oder Paket mit der verlangten Bezeichnung ("ERP-System BDWM / Offerte - nicht öffnen") versehen bis zum Eingabetermin einzureichen. Eingaben per E-Mail, social media oder Fax sind ungültig. Die Verantwortung, dass die Offerte rechtzeitig beim Empfänger eintrifft, liegt beim Anbieter. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Einreichungsort: BDWM Transport AG, zu Hdn. von Philipp Egli, Zürcherstrasse 10, 5620 Bremgarten AG, Schweiz, Telefon: 056 648 33 03, Fax: 056 648 33 10, E-Mail: philipp.egli@bdwm.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. 2 vergleichbare Referenzaufträge in den letzten 4 Jahren. Ansprechpartner zur Vermeidung von Eskalationen vorhanden. Support- und Serviceorganisation vorhanden. Akzeptanz Raum Bremgarten AG als Arbeitsort. Einsatz von Mitarbeitenden mit guten Deutschkenntnissen. Bestätigung der Übernahme der Verantwortung bei Beizug Subunternehmer. Bestätigung Einsatz qualifizierter Mitarbeitenden. Akzeptanz AGB SIK (vgl. auf detaillierter Beschrieb der Eignungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen). Preis und Kosten Erfüllung Leistungsverzeichnis Leistungsfähigkeit Anbieter. 30% 50% 20%. Preis und KostenErfüllung LeistungsverzeichnisLeistungsfähigkeit Anbieter. Zuschlagskriterien: 30% Preis und Kosten. 50% Erfüllung Leistungsverzeichnis. 20% Leistungsfähigkeit Anbieter. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung und Koordination übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers. Die Beteiligten sind in ihrer Rolle aufzuführen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Es gelten die AGB für IKT-Leistungen der SIK (Januar 2015). Nachverhandlungen: Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Verfahrensgrundsätze: keine. Zahlungsbedingungen: Grundleistung: Es erfolgen Teilzahlungen nach dem Realisierungsfortschritt (etappenweise ab Inbetriebnahme und Nutzbarkeit durch die BDWM); Lizenzen: Rechnungstellung nach Lieferung. Arbeitsleistungen: Rechnungstellung monatlich nach Realisierungsfortschritt bis max. 70% der Leistungsofferte (einmalige Kosten ohne Lizenzen). Option: 100% nach Abnahme des betreffenden Moduls. Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Das Angebot muss alle Kosten beinhalten, die für die Realisierung funktionstüchtiger Lösungen für alle ausgeschriebenen Module und für die Erfüllung aller Anforderungen des Pflichtenhefts notwendig sind. Es sind Nettoofferten einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.

 

ERP-System für Finanzverwaltung Kanton Bern

Ausschreibung 926987: Leitung und Unterstützung Projekt ERP. Publiziert am 24.8.2016. Kanton Bern handelnd durch die Finanzverwaltung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Leitung der Konzept- und Realisierungsphase (gemäss HERMES 5.1) des Organisations- und alsdann IT-Projekts zur Einführung eines ERP-Systems. Die Beschaffung wird in drei verschiedene Leistungspakete aufgeteilt, wovon zwei als Optionen ausgeschrieben werden. Grundleistung. Gesamtprojektleitung und Unterstützung der Phase Konzeption gemäss HERMES 5.1. Evaluation Implementierungspartner. Aufbereitung der notwendigen politischen Unterlagen (Systementscheid, Kreditentscheid Grosser Rat, etc.). Spezifikationen mit Implementierungspartner. Option 1: Gesamtprojektleitung und Unterstützung der Phase Realisierung gemäss HERMES 5.1. Evaluation Betriebspartner mit KAIO. Aufbereitung der notwendigen politischen Unterlagen (Einführungsentscheid). Allfällige Anpassungen der rechtlichen Grundlagen. Geschäftsorganisation. Option 2: Gesamtprojektleitung und Unterstützung der Phase Einführung gemäss HERMES 5.1. Unterstützung, Steuerung, Koordination. Innerhalb der definierten Leistungspakete sollen verschiedene Fachkräfte mit entsprechender Expertise die unten aufgeführten Rollen übernehmen: Gesamtprojektleiter ERP. Operative Führung des Gesamtprojekts. Unterstützung bei der Bildung der Projektorganisation. Leitung und Entwicklung des Projektteams. Koordination der Teilprojekte. Erstellung Projektmanagementplan, Übernahme der Kosten- und Ergebnisverantwortung, Führen des Risiko- und Lieferantenmanagements. Regelmässige Rapportierung an Auftraggeber(-vertreter). Durchführung von Informationsveranstaltungen. Expertise für typische ERP Funktionalitäten. Fachliche Beratung (Personal, Finanzen, Logistik, ICT, etc.) und Unterstützung der Teilprojektleitenden. Business Analyse und Dokumentation. Richtigkeit, Qualität und Nachhaltigkeit von Lösungsvorschlägen. Überwachen der Einhaltung der Implementierungspartners überprüfen. getroffenen Grundsatzentscheide. Spezialist Organisationsentwicklung. Change-Management. Kommunikation. Projekt Management Office. Unterstützung der Projektorganisation betreffend Risikomanagement, Kostencontrolling, administrative Arbeiten, Qualitätssicherung, Verfassung von Berichten und Dokumenten.
Kontakt: Frist für Fragen: 7.9.2016 Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen anonymisiert und in deutscher Sprache via SIMAP bis zum vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich bis am 15.09.2016 erfolgt. Abgabetermin: 12.10.2016 Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach, inkl. vollständige elektronische Version) bis spätestens am Mittwoch, 12. Oktober 2016 bis 24:00 Uhr der schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Donnerstag, 13. Oktober 2016 bis 16:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Angebote können von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Einreichungsort: Projektleitung ERP / Bitte nicht öffnen! Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO), zu Hdn. von Bereich Beschaffung, Wildhainweg 9, Postfach, 3001 Bern, Schweiz, E-Mail: beschaffung.kaio@fin.be.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Subunternehmer: Der Beizug von Subakkordanten (z.B. anderer Beratungsunternehmen oder selbstständiger Berater/-innen) zur Erbringung einzelner Leistungen ist im Rahmen der Eignungskriterien erlaubt. Vertragspartner und gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich bleibt aber das beauftragte Unternehmen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2015. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015. Generelle Teilnahmebedingungen: Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen. Zur Präsentation werden nur diejenigen Anbieter eingeladen, die nach einer ersten Bewertung der schriftlichen Angebote noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Diejenigen Anbieter, welche die Punktedifferenz zum vorläufig bestbewerteten Angebot auch dann nicht wettmachen könnten, wenn sie in der Anbieterpräsentation die Maximalpunktzahl erreichen, werden nicht eingeladen. Ist die Punktedifferenz eines Angebots zum vorläufig bestbewerteten Angebot derart gross, dass der Zuschlag nur dann möglich ist, wenn das bestbewertete Angebot in der Anbieterpräsentation sehr wenig und das fragliche Angebot sehr viel Punkte erhält, wird die Vergabestelle die betreffenden Anbieter darüber informieren und ihnen die Teilnahme an der Anbieterpräsentation freistellen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben. Das Beschaffungsverfahren und der Zuschlag erfolgen unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde. Für die Nachforderung allfälliger vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine Nachfrist von einem Arbeitstag anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen. Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG, BSG 155.21). Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen und dem darin enthaltenen Vertragsentwurf. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis inkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Sozialabgaben, etc.

 

IP-Telefonie-, UCC- und Callcenter-Lösung für Stadt Chur

Ausschreibung 927807: Erneuerung Telefonie + UCC. Publiziert am 15.8.2016. Stadt Chur, Informatik. Beschaffung, Integration und Wartung einer modernen IP-Telefonie-, UCC- und CallCenter-Lösung mit stadtweiter Ausbreitung.
Kontakt: Frist für Fragen: 24.8.2016 Fragen sind elektronisch via SIMAP einzureichen. Die Antworten zu allen eingehenden Fragen werden bis spätestens am 26.08.2016 ausschliesslich im SIMAP-Forum publiziert. Die Beantwortung erfolgt bis zum 26. August 2016. Abgabetermin: 9.9.2016 17:00 Die Offerten müssen bis spätestens 09.09.2016 17:00 bei der Ausschreibungsstelle eintreffen. Angebote mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk (Ziff. 2.2 Projekttitel der Beschaffung) auf dem Eingabekuvert sind ungültig. Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Stadt Chur, Informatik, Beschaffungsstelle/Organisator : Stadt Chur, Informatik, zu Hdn. von Josua Ackermann, Gürtelstrasse 20, 7000 Chur, Schweiz, Telefon: +41 81 254 40 12, Fax: +41 81 254 58 11, E-Mail: submission.it@chur.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Gemäss den Kriterien in den Präqualifikationsunterlagen. Varianten sind zugelassen. Unternehmervarianten sind zulässig als Zusatz zu den ausgeschriebenen Leistungen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Gemäss den Kriterien in den Präqualifikationsunterlagen. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss den Kriterien in den Präqualifikationsunterlagen. Nachverhandlungen: Sind unzulässig (Art. 19 SubG). Verfahrensgrundsätze: Gemäss SubG.

 

IT-Hardware für Fachhochschule Nordwestschweiz

Ausschreibung 926871: Rahmenverträge zur Beschaffung von IT-Hardware für die Arbeitsplätze der FHNW. Publiziert am 19.8.2016. Fachhochschule Nordwestschweiz, Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch. Die FHNW sucht einen oder mehrere zukünftige Dienstleistungspartner/Hersteller mit denen Sie je Los einen Rahmenvertrag zur Beschaffung der IT-Hardware (HW) für die Arbeitsplätze (AP) der FHNW abschliessen kann. Der Beschaffungsgegenstand, die Lose sind über 5 Jahre zu offerieren. Mit der Vergabe der Dienstleistung behält sich die FHNW die Möglichkeit auf Folge-Aufträge nach freihändiger Vergabe vor. Die Beschaffung von IT-Hardware für die Arbeitsplätze (AP) der FHNW wird in drei Lose unterteilt. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Hardware für Arbeitsplätze (AP) mit OS Microsoft/Linux über einen Systemhersteller. Los 2: Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Hardware für Arbeitsplätze (AP) mit OS macOS (Apple) über einen Vertriebspartner. Los 3: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Monitoren und weiterem IT-Material über einen Hersteller oder Vertriebspartner.
Kontakt: Frist für Fragen: 9.9.2016 Fragen der Anbietenden zur Ausschreibung sind gemäss Ausschreibungsunterlagen schriftlich bis spätestens: 09.09.2016 an die Koordination Beschaffung FHNW zu richten. Es werden keine telefonische oder mündliche Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich bis am 16.09.2016 an alle Bezüger der Ausschreibungsunterlagen. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Abgabetermin: 17.10.2016 12:00 Einreichungsort: Fachhochschule Nordwestschweiz, zu Hdn. von Koordination Beschaffung FHNW, Martin Wernli, Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch, Schweiz, E-Mail: koordination.beschaffung@fhnw.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Der Anbietende zeichnet sich für alle Leistungen im Umfang dieser Ausschreibung als verantwortlich. Er kann diese in Zusammenarbeit mit weiteren Sub-Unternehmern erbringen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Nachverhandlungen: nicht zulässig. Verfahrensgrundsätze: Die FHNW als Interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem Recht auf Selbstverwaltung und Sitz in Windisch AG (gemäss Vertrag zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) vom 9./10. November 2004). Gemäss Art. 8 Abs. 3 des (IVöB) untersteht die Vergabe dem aargauischen Submissions- und Verfahrensrecht. Anwendbar sind somit insbesondere die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) SAR 150.950 und das Submissionsdekret des Kantons Aargau (SubmD) SAR 150.910. Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau und schweizerische sowie übrige am Leistungsort geltende Umweltschutzvorschriften. Zahlungsbedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen in CHF.

 

IT-Services für Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Ausschreibung 927937: RedPro - IT-Services. Publiziert am 24.8.2016. Originaltitel: (16166) 801 RedPro - IT-Services Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Generalsekretariat. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein kompetenter und zuverlässiger Leistungserbringer gesucht, der in der Lage ist, eine Reihe von IT-Services in standardisierter Form über 10 Jahre hinweg und gemäss den Vorgaben des UVEK anzubieten und auf Abruf/Bestellung zur Nutzung bereitzustellen. Die im Rahmen der optionalen Leistungen anzubietenden IT-Services bestehen aus Windows- und Linux-Servern, MS SQL-, Oracle und MySQL-Datenbanken sowie MS IIS- oder Apache Web-Servern. Nach erfolgreicher Abnahme und Abschluss des Grundauftrags (sog. RedPro-Aufbauphase) folgt die RedPro-Nutzungsphase. Die Leistungsbezüger bzw. Bedarfsstellen des UVEK können bei Bedarf in dieser optionalen Phase jeweils auf Abruf die vordefinierten IT-Services (technisch und strukturell) bei der externen Leistungserbringerin bestellen und nutzen.
Kontakt: Frist für Fragen: 7.9.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 3.10.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16166) 801 RedPro - IT-Services, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes: für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010; für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010; für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch. Rubrik Dokumentation. AGB. Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 8-10 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Erfahrung. Der Anbieter und/oder allfällige Subunternehmen verfügt über genügend Erfahrung im Aufbau und Betrieb von IT-Services, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von genau drei aktuellen Referenzen nach, die seit mindestens einem Jahr Kunde beim Anbieter ist. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03 Personelle Ressourcen. Der Anbieter einschliesslich allfälliger Subunternehmen verfügt über die nötigen personellen Ressourcen um die im Rahmenvertrag Kap. 5.6 geforderten Erfahrungsprofile permanent anbieten zu können. EK04 Einhaltung Vorgaben Datenschutz und Informationssicherheit. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten), die Vorgaben betreffend Datenschutz und Informationssicherheit gemäss Service Katalog und des Schweizer Datenschutzgesetz und der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz vom 14. Juni 1993 (Stand am 1. Dezember 2010) vollumfänglich einhält. EK05 Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK06 Generalunternehmer. Der Anbieter ist bereit, als einziger Ansprechpartner und in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber aufzutreten. Der Anbieter trägt die Verantwortung für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen. EK07 Einhaltung der Verfahrensgrundsätze. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010; für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010; für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 8-10 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. EK09 Sitzungsort. Der Anbieter bestätigt, Service-, Projekt- und weitere Sitzungen an den Orten gemäss Pflichtenheft Kap. 9.2.2 durchzuführen. EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren. EK11 Sicherheit. Der Anbieter verfügt über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für das Information Security Management oder vergleichbar.

 

Kantonale Einwohnerdatenplattform für Kanton Zürich

Ausschreibung 924189: Kantonale Einwohnerdatenplattform (KEP). Publiziert am 19.8.2016. Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Gemeindeamt. Bereitstellung, Lieferung und Einführung eines Softwaresystems für den Betrieb des Bereichs «Einwohnerdaten» einer kantonalen Einwohnerdatenplattform KEP. Bezugsoptionen: Bereitstellung, Lieferung und Einführung eines Softwaresystems für den Betrieb des Bereichs «Stimm- und Wahldaten» einer kantonalen Einwohnerdatenplattform KEP (Bezugsoption «Stimm- und Wahldaten»). IT-Betrieb der KEP (Bezugsoption «IT-Betrieb»).
Kontakt: Frist für Fragen: keine. Abgabetermin: 14.10.2016 14:00 Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). Einreichungsort: kdmz, zu Hdn. von Philipp Ernst, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, Schweiz, E-Mail: submission@kdmz.zh.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Keine Nachverhandlungen.

 

Konvergierte Hardware für Luzerner Kantonsspital

Ausschreibung 927757: Beschaffung konvergierte Hardware. Publiziert am 20.8.2016. Luzerner Kantonsspital. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden Anbieter gesucht, die mit dem LUKS einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von konvergierter Hardware eines Herstellers ("single-vendor") abschliessen können. Der mit dem Lieferanten abzuschliessende Rahmenvertrag liegt der vorliegenden Ausschreibung als Entwurf bei und hat eine Laufzeit von 5 Jahren, mit 2 Optionen auf Verlängerung um je 1 Jahr. Kernstück des Rahmenvertrags ist ein Produkt-Portfolio, welches den Anforderungen des LUKS entspricht und welches während der Laufzeit des Rahmenvertrags vom Lieferanten in Absprache mit dem LUKS laufend ergänzt und erneuert wird. Um die Eignung des Produkt-Portfolios und die eigenen, konzeptionellen Fähigkeiten darzulegen, erarbeiten die Anbieter ein umfassendes Lösungskonzept für die Jahre 2017 und 2018, welches den Anforderungen des LUKS entspricht. In diesem Lösungskonzept zeigen die Anbieter unter anderem die anfängliche Konfiguration sowie deren erste Erweiterungsstufen auf, und sie legen dar, wie sie die sehr hohen Anforderungen des LUKS an die Verfügbarkeit der zu betreibenden Hardware erfüllen. Um die Komplexität der IT des LUKS zu reduzieren und die angebotene Verfügbarkeit garantieren zu können, reichen die Anbieter mit ihrem Angebot auch einen Wartungsvertrag ein, der alle über den Rahmenvertrag bezogenen und vom Lieferanten beim LUKS in Betrieb genommenen Komponenten einschliesst. Zentrales Element dieses Wartungsvertrags ist die Bereitstellung eines SPoC für das LUKS, der dem LUKS 7*24h zur Verfügung steht. Dieser SPoC nimmt alle Belange in Bezug auf die Komponenten und die Konfiguration entgegen und behandelt sie schnell und fachlich höchst kompetent. In der Annahme, dass die Anbieter für diese Art der Wartung bereits Service Levels und zugehörige Wartungsverträge erarbeitet haben, liegt der Ausschreibung für den Wartungsvertrag kein Entwurf bei. Optionales Element der vorliegenden Ausschreibung ist der Betrieb der gelieferten Komponenten resp. der jeweiligen Konfiguration. Das LUKS will die Varianten "Betrieb intern" und "Betrieb durch den Lieferanten" gegeneinander abwägen und sich dann für die eine oder die andere Variante entscheiden. Die Anbieter müssen den Betrieb offerieren, indem sie ihrem Angebot einen Betriebsvertrag beilegen, der die gestellten Anforderungen erfüllt. Wartungs- und Betriebsvertrag sind in der Dauer direkt an die Laufzeit des Rahmenvertrags gekoppelt: Läuft der Rahmenvertrag aus, kann das LUKS auch den Wartungs- und ggf. den Betriebsvertrag auflösen.
Kontakt: Frist für Fragen: 5.9.2016 Der 05.09.2016 ist der Termin für die erste Fragerunde. Am 19.09.2016 wird es eine 2. Fragerunde geben, um so den Anbietern zu ermöglichen, allfällige Folgefragen zu den Antworten der 1. Fragerunde zu stellen, und um die Fragen so zeitnah wie möglich im Offerterstellungsprozess zu beantworten. Abgabetermin: 29.9.2016 10:00 Wichtig: Relevant ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Offerte bei der Vergabestelle, nicht der Poststempel! Einreichungsort: Luzerner Kantonsspital, zu Hdn. von Matthias Bryner, Sedelstrasse 2, 6004 Luzern, Schweiz, Telefon: 041 205 25 21, E-Mail: akh@luks.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. EK1: Generalunternehmung. Der Anbieter bestätigt, dass er für sein Angebot als Generalunternehmer agiert und damit der einzige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Die Vergabestelle tritt mit vom Anbieter allfällig beigezogenen Dritten (z.B. Subunternehmern, Zulieferer etc.) in kein Vertragsverhältnis. Der Anbieter ist für die anforderungskonforme Leistungserbringung gegenüber der Vergabestelle verantwortlich. Der Anbieter führt als Generalunternehmer allfällige Subunternehmer im Angebot vollständig auf und bestätigt, dass er die Haftung für deren Leistungen, Termintreue, Gleichstellung von Mann und Frau, Personen- und Sachschaden in jedem Fall und während der gesamten Vertragslaufzeit übernimmt. EK2: Kommunikationssprache deutsch. Die Kommunikationssprache in Wort und Schrift mit dem Anbieter ist Deutsch. Der Anbieter ist bereit und in der Lage, während der ganzen Vertragsdauer einen kompetenten, deutschsprachigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Die Stellvertretungen sind geregelt. EK3: Selbstdeklaration. Der Anbieter bestätigt, dass er selbst sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die geforderten Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau einhalten. Er legt dazu das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Selbstdeklarationsformular (s. Beilage 4.3) seinem Angebot bei. EK4: Referenzprojekte. Der Anbieter weist mindestens zwei Referenzprojekte der letzten 4 Jahre vor, in welchen er die Rolle des Generalunternehmers innehatte (vgl. Anf. EK1), und welche in Bezug auf Zielstellung, Projektumfang und Grösse des Kunden (vgl. Kap. 1.2 des Lastenhefts) mit dem vorliegenden Auftrag in etwa vergleichbar sind. Zur Referenzbeschreibung gehören der Auftraggeber, die Ansprechperson beim Auftraggeber inklusive Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die Beschreibung der Lösung auf maximal 3 A4-Seiten, unter besonderer Hervorhebung der Vergleichbarkeit mit dem Vorhaben des LUKS und die Angabe, ob die Vergabestelle das Referenzprojekt im Rahmen der Shortlist Evaluation (vgl. Kap. 5) besichtigen kann. Das LUKS behält sich vor, mit der in der Referenzbeschreibung angegebenen Ansprechperson Kontakt aufzunehmen und Informationen über die vom Anbieter für den Auftraggeber des Referenzprojekts erbrachte Dienstleistung einzuholen. Sind die genannten Kontaktangaben einer Referenz ungültig oder ist die in der Referenz genannte Person nicht bereit, dem LUKS gegenüber zur besagten Referenz Auskunft zu erteilen, so ist die Referenz nicht bewertbar. Je ähnlicher die Referenz zum Vorhaben des LUKS und je vergleichbarer die Grösse des Kunden mit derjenigen des LUKS, desto höher wird die Referenz bewertet. Umgekehrt behält sich die Vergabestelle vor, gänzlich unpassende Referenzen als nicht bewertbar zu deklarieren. EK5: Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Anbieter akzeptiert, dass er mit dem LUKS einen Rahmenvertrag abschliessen wird, welcher die folgenden Punkte regelt: Vertragsbestandteile, wie sind in Ziff. 2.4.1 lit a), b), c) und e) des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind, Nicht-Exklusivität, wie sie in Ziff. 3.2.2 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben ist, Bonus beim Erreichen oder Übertreffen resp. Malus beim Unterschreiten der Verfügbarkeit von 99.999% in der Form und Höhe, wie sie in Ziff. 3.7.2 des Rahmenvertrags (Beilage 4) und im Anhang zum Rahmenvertrag (Beilage 4) beschrieben sind, mit der im Anhang beschriebenen Art der Messung der Verfügbarkeit, Grundrabatt und Rabattstufen, wie Ziff. 3.3.2 und 3.3.3 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind, best-price-Garantie, wie sie in Ziff. 3.3.9 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben ist, trade-in-Gutschriften, wie sie in Ziff. 3.3.7 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind, Lieferung und Rücknahme, wie sie in Ziff. 3.4.1, 3.4.5, 3.4.6 und 3.5.1 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind, Inbetriebnahme und Prüfung, wie sie in Ziff. 3.4.3 und 3.4.4 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind, technische Workshops, wie sie in Anf. PP6 und in Ziff. 3.5.2 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind, Vertragsdauer und Optionen, wie sie in Ziff. 3.8.1 - 3.8.6 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind, Kündigungsmöglichkeiten für das LUKS, wie sie in Ziff. 3.9.2 des Rahmenvertrags (Beilage 4) beschrieben sind. Eine schriftliche Bestätigung der Akzeptanz ist dem Angebot beizulegen. EK6: Bestätigungen. Der Anbieter erbringt die verlangten und im Kriterienkatalog aufgeführten Bestätigungen Best1 - Best13 vorbehaltlos. Bietergemeinschaft: Sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Der Beizug von Subunternehmern ist nach Massgabe der Ausschreibungsunterlagen erlaubt. Subunternehmer müssen offen gelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in Schweizer Franken CHF, zuzüglich MWST. Korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Alle Preisangaben sind als Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MWST auszuweisen. Darin enthalten sind insbesondere Rabatte und Skonti, Versicherungen, Währungsrisiken, Sozialabgaben, Transport und Zoll sowie sämtlicher Nebenkosten zur Leistungserstellung (Spesen, Arbeitsplätze Mitarbeitende etc.). Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Bestätigungen (Best). Die genannten Bestätigungen müssen vollständig und ohne Einschränkungen mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden. Ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

 

Mil-Office-Anwendung für Armasuisse

Ausschreibung 927433: Mil Office 5. Publiziert am 18.8.2016. armasuisse. Die Anwendung MIL Office wird von der Miliz und der militärischen Verwaltung seit Jahren als Hilfsmittel bei der Personal-, Zeit- und Finanzplanung verwendet. Es soll eine neue Generation MIL Office entwickelt werden, die bestehende Mängel, wie verzögerte Reaktionszeiten und komplexe Bedienung behebt sowie neue Technologien berücksichtigt. Zudem soll durch einen neuen Aufbau der Software die Flexibilität erhöht und die Betriebskosten gesenkt werden. Durch eine Integration weiterer Software-Module soll MIL Office 5 an die heutigen Bedürfnisse der Truppe und der Verwaltung angepasst werden Zudem soll MIL Office 5 auch für die Abrechnung von Zivilschutzanlässen zur Verfügung gestellt werden. Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der Applikation MIL Office 5, den zugehörigen Barcode-Lesegeräten und Dienstleistungen. Zusammengefasst können also folgende Ziele festgehalten werden: Los1: Beschaffung der neusten MIL Office Version mit zusätzlichen Modulen, Funktionalitäten und Schnittstellen. Los 2: Beschaffung der Usability-Expertenleistung als Input für die Entwicklung einer Benutzer-zentrierten Software. Los 3: Beschaffung der Dienstleistung für die Koordination der Lieferanten (der anderen Lose) und des Leistungserbringers (Betreiber, FUB). Los 4: Beschaffung der Barcodelesegeräte für die Lagerverwaltung und die Buchhaltung. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Beschaffung der neusten MIL Office Version mit zusätzlichen Modulen, Funktionalitäten und Schnittstellen. Los 2: Beschaffung der Usability-Expertenleistung als Input für die Entwicklung einer Benutzerzentrierten Software. Los 3: Beschaffung der Dienstleistung für die Koordination der Lieferanten (der anderen Lose) und des Leistungserbringers (Betreiber, FUB). Los 4: Beschaffung der Barcodelesegeräte für die Lagerverwaltung und die Buchhaltung.
Kontakt: Frist für Fragen: 6.9.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben. Abgabetermin: 12.9.2016 Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2. a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse. Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 – 17:00 Uhr (ausserhalb dieser Zeiten können keine Angebote / Anträge abgegeben werden). Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot / der Antrag muss spätestens um 17:00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags an den Fax der Auftraggeberin zu melden. Einreichungsort: armasuisse, Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen, CC WTO, zu Hdn. von Ro110: Projekt "MILO5", Kasernenstrasse 19, CH 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 464 61 37, E-Mail: wto@armasuisse.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 240 Tage. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mitdem Antrag zur Teilnahme unterschrieben abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf den Antrag eingetreten. DieTeilnehmerzahl der zum Angebot eingeladenen Anbieter wird auf max. 3 pro Los limitiert. Dabei wird die entstehendeRangfolge der Anbieter durch die bewertbaren Eignungskriterien berücksichtigt. E 0.1 - E 4.2 sind Musskriterien und müssen bestätigt warden. Losunspezifische Kriterien (für alle Lose: E0.1 Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung (GU) für das vorliegende Projekt innerhalb seiner Lose zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen. E0.2 Der Anbieter muss einen Betreibungsregister- und einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) beilegen. Von allen beteiligten Firmen beizulegen. E0.3 Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen. E0.4 Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit kennt und einhält. E0.5 Der Anbieter muss alle in der Lieferantenselbstdeklaration verlangten Bestätigungen vorbehaltlos erbringen. E0.6 Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Fachpersonen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen. E0.7 Der Anbieter bestätigt, dass er jederzeit über einen Ansprechpartner verfügt, welcher bei auftretenden Problemen im Rahmen des Auftrages zuständig und entscheidungsbefugt ist (Single Point of Contact (SPOC)). E0.8 Der Anbieter erklärt sich bereit, den für das Projekt MILO5 und den nachfolgenden Betrieb des Systems MILO5 hauptsächlichen Standort des Departementsbereichs Verteidigung im Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Koordinationssitzungen, Absprachen etc. E0.9 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten an den in Eignungskriterium E 0.8 aufgeführten Standorten oder am Standort des Anbieters ausbezahlt werden. E0.10 Der Anbieter bestätigt, die Zeiterfassung und die Rapportierung gemäss Vorgaben des Auftraggebers (Kapitel 8 des Pflichtenhefts 1) auszuführen. Aufwände für Zeiterfassung, Rapportierung und Rechnungsstellung dürfen nicht verrechnet werden. E0.11 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06.00 – 20.00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tätigkeiten und Support leisten können. E0.12 Der Anbieter stellt sicher, dass Fachpersonen innerhalb von 2 Wochen durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt werden (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch für den Auftraggeber keine Kosten entstehen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter. E0.13 Der Anbieter bestätigt betreffend Ersatz unqualifizierter Fachpersonen. Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Anbieter, Fachpersonen, welche er dem Auftraggeber für diesen Auftrag zur Verfügung stellt und welche den Anforderungen nicht (mehr) genügen, auf Verlangen des Auftraggebers innert 2 Wochen durch Personen zu ersetzen, welche den erwähnten Anforderungen genügen. Eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens erfolgt durch den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen und der erbrachten Leistung oder dem Verhalten festgestellt, erhält der Anbieter Gelegenheit, innert 2 Wochen zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur Verfügung gestellte Fachperson zu ersetzen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an, übernimmt diese der Anbieter. E0.14 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen. Losspezifische Kriterien: Los 1. E1.1 Bestätigung des Anbieters, dass er in der Schweiz Schulungs- und Ausbildungsleistungen für Anwender auf Deutsch und Französisch durchführen kann. E1.2 Bereitschaft des Anbieters, dass er in der Schweiz Entwicklungsleistungen durchführen kann. E1.3 Bestätigung des Anbieters, das Projekt nach der Projektführungsmethode Hermes und agiler Entwicklungsmethode abzuwickeln. E1.4 Bestätigung, Fachkräfte einzusetzen, welche in ähnlichen Applikationsentwicklungen (siehe Leistungsbeschrieb im Pflichtenheft) schon Erfahrungen gesammelt haben. E1.5 Bereitschaft und Nachweis der Fähigkeit, alle dokumentierten Quellcodes der im Lieferumfang enthaltenen Software und aller weiterer, durch den Auftraggeber künftig erworbenen Updates dieser Software, sowie alle Spezifikationen der durch diese Software benutzten Formate und Protokolle dem Auftraggeber in einer oder in beiden der folgenden Formen ohne Kostenfolge zugänglich zu machen. Möglichkeit 1 („Offenlegung“): Die Quellcodes, Formate- und Protokoll-Spezifikationen werden per Vertragsabschluss beim Auftraggeber deponiert. Möglichkeit 2 („Code Escrow Agreement“): Die Quellcodes, Formate- und Protokoll-Spezifikationen werden per Vertragsabschluss bei einem Notar in Bern kostenlos hinterlegt mit der Klausel, dass der Auftraggeber dann kostenfrei Zugriff darauf erhält, wenn die Software nicht mehr unterstützt, gewartet oder weiterentwickelt wird. Beide Möglichkeiten schliessen eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber aus. E1.6 Der Anbieter bestätigt, dass seine für die Implementierung notwenigen Software-Werkzeuge und Tools rechtskonform lizenziert sind. E1.7 Der Anbieter bestätigt, dass er die neue Applikation auf einer der folgenden Systemplattformen entwickeln kann: TITAN. SAP. PeopleSoft. E1.8 Bestätigung des Anbieters, dass die Wartungs- und Supportleistungen während mindestens 5 Jahren nach Projektabschluss garantiert werden können. E1.9 Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben der beigelegten Qualitätsinspektions- und Abnahmevorschrift (QIAV) für Abnahmen und Tests beachtet und diese während dem Projekt umsetzt. Los 3. E3.1 Bestätigung des Anbieters, dass die eingesetzten Profile mindestens IPMA C oder gleichwertig zertifiziert ist. E3.2 Bestätigung des Anbieters, das Projekt nach der Projektführungsmethode Hermes und agiler Entwicklungsmethode abzuwickeln, und die Verantwortung der Koordination des Leistungserbringer und der Lieferanten der Lose 1 und 2 zu übernehmen. E3.3 Bereitschaft, die offerierten Profile bei Bedarf bis zu 100% einzusetzen. Los 4. E4.1 Bestätigung des Anbieters, dass die Wartungs- und Supportleistungen während mindestens 5 Jahren garantiert werden können. E4.2 Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der AGB für die Beschaffung von Gütern. E 0.15 - E 4.3 sind bewertete Eignungskriterien: (Bewertung ersichtlich in den Unterlagen). Losunspezifische Kriterien (für alle Lose): E0.15 Umfang der Akzeptanz des jeweiligen Vertrags inkl. vorhandene Beilage(n). E0.16 Qualitätsmanagement. Losspezifische Kriterien: E1.10 Firmenreferenzen für Los 1. E1.11 AGB‘s für Los 1. E2.1 Firmenreferenzen für Los 2. E2.2 AGB‘s für Los 2. E3.4 Firmenreferenzen für Los 3. E3.5 AGB‘s für Los 3. E4.3 Firmenreferenzen für Los 4.

 

Software zur ökonomischen Einsatzoptmierung für Industrielle Werke Basel

Ausschreibung 927287: IWB, Energiewirtschaftliches Optimierungssystem. Publiziert am 13.8.2016. Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Software zur ökonomischen Einsatzoptimierung von Kraftwerken sowie zur Optimierung von Bezugs- und Absatzverträgen. IWB verfügt über alle Daten und Prozesse, welche für die Bewertung und Bewirtschaftung des Kraftwerksportfolios erforderlich sind. Für die darauf aufbauende Darstellung und Lösung von energiewirtschaftlichen Optimierungsproblemen wird eine Optimierungs-Software ausgeschrieben. Diese Software soll dazu beitragen, den Kraftwerkseinsatz, den Handel an den Spot- und Systemdienstleistungsmärkten, sowie die Bewirtschaftung der Gasbezugsverträge zu verbessern. Als Ergebnis der in dieser Software modellierten Optimierungsprobleme resultieren insbesondere Zeitreihen, Vorschläge für den Einsatz von Kraftwerken, Varianten zum Einsatz von Verträgen, sowie Grenzkosten und Grenzpreise. Bei Bedarf werden IWB Mitarbeiter geschult.
Kontakt: Frist für Fragen: 2.9.2016 Schriftliche Fragen sind bis am 02.09.2016 im Frageforum auf simap zu stellen. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis am 09.09.2016 auf simap publiziert. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Abgabetermin: 20.9.2016 15:30 Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebot: IWB, Energiewirtschaftliches Optimierungssystem" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Alle Dokumente sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (CD/DVD, USB-Stick etc.) abzugeben. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Anbietende sind berechtigt, bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein. Einreichungsort: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. gemäss Kapitel 3.8. Angebotspreis Anforderungskatalog Anbieterpräsentation. 30% 60% 10%. Angebotspreis Anforderungskatalog Anbieterpräsentation. Zuschlagskriterien: 30%. Angebotspreis. 60% Anforderungskatalog. 10% Anbieterpräsentation. Bietergemeinschaft: Sind nicht zugelassen. Varianten sind zugelassen. Die Einreichung von Varianten ist bei gleichzeitiger Einreichung eines vollständigen, den Ausschreibungsunterlagen entsprechenden Hauptangebotes zulässig. Varianten sind separat, deutlich gekennzeichnet, als Gesamtpreis, Minder- oder Mehrpreis zum Basisangebot einzureichen. Für Varianten ist eine als Variante deutlich gekennzeichnete Kopie des Deckblattes "Preisangebot" zu verwenden. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Allgemeine Teilnahmebedingungen. Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Vorlage einer Haftpflichtversicherung. Akzeptanz der Geheimhaltungserklärung. Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Nachweis eines Qualitätssicherungssystems. Vorlage Betreibungsregisterauszug. Bestätigung der Steuerbehörden. Bestätigung der Ausgleichskassen. Bestätigung SUVA bzw. BU/NBU. Bestätigung Pensionskasse. Bestätigung Krankentaggeldversicherung. Angabe Ansprechpartner (SPOC). Erfüllung Muss-Kriterien im Anforderungskatalog. Die detaillierten Vorgaben der allgemeinen Teilnahmebedingungen finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen. Der Anbieter weist anhand von drei Referenzprojekten seine Softwarelösung für stochastisches und/oder deterministisches energiewirtschaftliches Optimierungssystem aus, welches innert der letzten drei Jahren (ab 1.1.2013) eingesetzt wurde oder noch im Einsatz steht. Das Auftragsvolumen muss je Referenz über CHF 100`000 sein.

 

Support und Wartung Informatik-System für Gemeinde Greifensee

Ausschreibung 929191: Informatik-Hosting, Systemerneuerung und Support für die Gemeindeverwaltung. Publiziert am 26.8.2016. Gemeinde Greifensee. Support und Wartung des gesamten Informatik Systems mit 15 Clients, 13 Druckern sowie 1 MFP in einer typischen Gemeinde-verwaltung des Kantons Zürich mit ca. 20 üblichen Applikationen darunter W&W/Ruf als Hauptapplikation. Hosting aller Applikationen in einem Rechenzentrum. Gesamtverantwortung für Betrieb und Support aller Komponenten (ausser betriebliche Applikationssoftware) inkl. 1st Level Support, MS-Office Support, 2nd Level Support und Systemsupport. Ersatz der Clients, Notebooks und Drucker und MFP im Mietmo-dell. Lieferung, Installation und schlüsselfertige Inbetriebnahme aller Komponenten mit Datenübernahme aus dem aktuellen System. Anbindung aller Applikationen über Citrix. Migration der Applikations-Server ins Rechenzentrum.
Kontakt: Frist für Fragen: 12.9.2016 Abgabetermin: 20.9.2016 17:00 Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel), Maileingabe zulässig und fristwahrend. Einreichungsort: PUBLICS, zu Hdn. von Dr. Theo Altorfer, Stationsstrasse 57, 8606 Nänikon, Schweiz, Telefon: 044 440 30 20, E-Mail: theo.altorfer@publics.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Subunternehmer: nicht zugelassen. Keine Nachverhandlungen.

 

Vorsorgeapplikation für Pensionskasse des Bundes

Ausschreibung 912377: Vorsorgeapplikation Pensionskasse des Bundes PUBLICA. Publiziert am 15.8.2016. Pensionskasse des Bundes PUBLICA. Lieferung, Konfiguration und Einführung eines Systems zur Verwaltung der Versicherten- und Rentenbeziehenden in einer grossen Sammeleinrichtung mit integrierter Prozess-Steuerung, Vorlagenverwaltung und Schnittstellen zu diversen Umsystemen. Folgende Grundleistungen (GL) und optionalen Leistungen gelangen zur Ausschreibung (vgl. Details gemäss Pflichtenheft): GL01: Lizenz der Vorsorgeapplikation. GL02: Betriebsaufbau bei PUBLICA. GL03: Realisierung Anforderungen PUBLICA. GL04: Migration. OP01: Wartung Vorsorgeapplikation. OP02: Support Betrieb. OP03: Neue Anforderungen PUBLICA (Changes). OP04: Migrationsvorbereitung und Ausserbetriebnahme. Der Anbieter muss die Software während der Betriebsjahren regelmässig an die Anforderungen von PUBLICA anpassen. Die Ausschreibung sieht eine Betriebsdauer von bis zu 16 Jahren vor.
Kontakt: Frist für Fragen: 20.10.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, Fragen vor dem Termin zu beantworten. Abgabetermin: 3.11.2016. Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Pensionskasse des Bundes PUBLICA, Beschaffungsstelle/Organisator : Pensionskasse des Bundes PUBLICA, Eigerstrasse 57 3000 Bern 23, zu Hdn. von Leiter Finanzen, Eigerstrasse 57, 3000 Bern 23, Schweiz, Telefon: 031 378 82 60, URL www.publica.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. aufgrund der nachstehenden Kriterien: Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung tritt als Generalunternehmer und einziger Ansprechpartner auf. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 360 Tage. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MWST. Korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Die Bedingungen oder Zahlungspläne werden im Einzelvertrag definiert, abweichende bzw. ergänzende Vereinbarungen sind vorbehalten. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF, SFr), exklusive MWST auszuweisen. Weitere preisrelevante Konditionen sind im Detail offenzulegen. In diesen Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Reisezeit, Versicherungen, Sozialversicherungskosten / - beiträge, Zoll etc.) inbegriffen sein. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01: Wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit. Der Anbieter (einschliesslich allfälliger Subunternehmer) verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Der Anbeiter bestätigt, wirtschaftich in der Lage zu sein, den vorliegenden Auftrag zu erfüllen. Er erklärt sich damit einverstanden, auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag folgende Nachweise einzureichen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate. aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate. (Ausländische Anbieter legen vergleichbare aktuelle, amtliche Dokumente oder Urkunden mit beglaubigter deutscher Übersetzung bei). Die Auftraggeberin behält sich vor, nach abgeschlossener Angebotsevaluation weitere Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verlangen. EK02: Verfahrensgrundsätze. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt einhalten. Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration zu den Verfahrensgrundsätzen (Anhang 1). EK03: Generalunternehmer. Der Anbieter ist bereit, als einziger Ansprechpartner und in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber aufzutreten. Allfällige Subunternehmer (bzw. Zulieferanten) sind durch den Anbieter verpflichtet. Der Anbieter trägt die Verantwortung für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen. Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft. EK04: Referenzen. Der Anbieter weist nach, dass er die angebotene Vorsorgeapplikation bei mindestens zwei schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen mit mindestens je 20‘000 Versicherten und Rentenbeziehenden erfolgreich implementiert hat (Stichtag 31. Dezember 2015) und sie dort seit mehr als 12 Monaten produktiv im Einsatz steht. Schriftliche Darstellung von 2 Referenzen mit mindestens folgenden Angaben: Vorsorgeeinrichtung (Firma, Kontaktperson, Adresse, Telefon, PLZ, Ort). Primat und Tafelwerk. Zeitdauer des produktiven Einsatzes. Anzahl Versicherte und Rentenbeziehende. Der Anbieter bestätigt, dass die genannten Referenzen kontaktiert werden dürfen. EK05: Primat, Tafelwerk und BVG-Minimalanforderungen. Der Anbieter bestätigt, dass die Vorsorgeapplikation für die Altersvorsorge das Beitragsprimat und für die Risikoleistungen Tod und Invalidität sowohl Beitrags- als auch das Leistungsprimat unterstützt. Der Anbieter bestätigt, dass versicherungstechnische Berechnungen in der Vorsorgeapplikation mit Periodentafeln durchgeführt werden können. Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Minimalanforderungen (BVG-Schattenrechnung) in einer umhüllenden Vorsorgeeinrichtung abdecken kann. EK06: Sammeleinrichtung. Der Anbieter bestätigt, dass die Vorsorgeapplikation die getrennte Führung von verschiedenen Vorsorgewerken im Sinne einer Sammeleinrichtung unterstützt. EK07: Vorlagen und Workflow. Der Anbieter bestätigt, dass die Vorsorgeapplikation eine systematische Führung der Vorsorgeprozesse mittels entsprechenden Workflows unterstützt. Der Anbieter bestätigt zudem, dass in der Vorsorgeapplikation mehrsprachige Dokumentenvorlagen hinterlegt werden können und Daten aus der Vorsorgeapplikation darin flexibel abgebildet werden können. EK08: Sprachkenntnisse. Bestätigung, dass Personen mit Kontakt zum Auftraggeber (Projektleiter, SPOC und Schlüsselpersonen) in deutscher Sprache kommunizieren können (entsprechend Stufe C1 gemäss dem gemeinsamen europäischer Referenzrahmen für Sprachen) und die Projektergebnisse und Dokumentationen sowie Handbücher in deutscher Sprache erstellt und abgeliefert werden. Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums wie folgt nach: Beilage der Lebensläufe von allen vorgesehenen Mitarbeitenden mit Kontakt zum Auftraggeber (aus dem Kurz-CV muss die Muttersprache, Auslandaufenthalte von mind. 1 Jahr im deutschsprachigen Raum, Sprachzertifikate klar hervorgehen) sowie entsprechende Nachweise der Sprachkenntnisse (Sprachzertifikate, Zeugnisse von Auslandaufenthalten, etc.). EK09: SPOC. Bestätigung, dass der Auftraggeber beim Anbieter über die Vertragslaufzeit stets einen Ansprechspartner (inkl. Stellvertreter) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags als Single point of Contact (SPOC) zuständig und entscheidungsbefugt ist. Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Kontaktinformationen und Funktionsbezeichung des SPOC. EK10: Projektleiter. Bestätigung, dass der Anbieter über einen erfahrenen Projektleiter verfügt, welcher bereits mindestens ein Migrationsprojekt mit der Software des Anbieter erfolgreich durchgeführt hat und für das Migrationsprojekt die notwendigen Ressourcen aufweist. Dieses Kriterium muss bis zum Abschluss der Einführung der Vorsorgeapplikation durch den Anbieter sichergestellt sein. Schriftlicher Nachweis unter Angabe von Name, Vorname, Kontaktinformationen und Funktionsbezeichung des Projektleiter sowie eine Kurzbeschreibung des Migrationsprojekts (max. halbe A4-Seite) mit Angaben einer Referenzperson mit Kontaktinformationen. Der Anbieter bestätigt, dass die genannten Referenzperson kontaktiert werden darf. EK11: Verfügbare Ressourcen. Bestätigung, dass der Anbieter für den Zeitraum 2017-2019 über die für die Migration und PUBLICA-spezifischen Anpassungen notwendigen Ressourcen verfügt: 1 FTE Senior Projektleiter/Senior IT-Berater; 1 FTE Senior Entwickler. Der Anbieter weist nach, dass er die entsprechenden Ressourcen bereits zur Verfügung hat oder bis zum gewünschten Zeitpunkt aufbauen kann (max. halbe A4-Seite). EK12: Termine. Bestätigung, dass Anbieter als Teil der Ausschreibung an einem unentgeltlichen standardisierten Interview voraussichtlich zwischen dem 06. Februar bis 10. Februar 2017 sowie an einer Produktpräsentation voraussichtlich zwischen dem 20. Februar bis 03. März 2017 teilnehmen kann, es sei denn er sei aus gesundheitlichen Gründen oder anderen Gründen höherer Gewalt verhindert. EK13: Schulungen. Bestätigung, dass Anbieter als Teil der Ausschreibung für max. 8 Mitarbeitende der Auftraggeberin voraussichtlich in der Zeit vom 30. Januar bis 17. Februar 2017 eine intensive Benutzerschulung (sogenannte Hands-On Experience) auf der angebotenen Vorsorgeapplikation im Umfang von max. 4 Stunden für eine pauschale Entschädigung von CHF 800.- durchführt. EK14: Spesen und Reisezeit. Akzeptieren, dass keine Spesen ausbezahlt werden und Reisezeit zum Sitz von PUBLICA in Bern nicht verrechnet werden kann. EK15: Vertragsentwurf und AGB PUBLICA. Akzeptanz der Vertragsentwürfe sowie Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PUBLICA (Anhang Pflichtenheft). Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft. EK16: Aufenhaltsrechtlicher Status. Bestätigung, dass die zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen. Schriftliche Bestätigung der gültigen Arbeitsbewilligung. EK17: Auswechslung Mitarbeitende. Akzeptanz der Anbieterin, bei der Auswechslung eines im Einzelvertrag genannten Mitarbeitenden kostenlos bis zu 10 Personentage für die Einarbeitung, die Übergabearbeiten und die Vermittlung der PUBLICA-spezifischen Arbeitsumgebung und -methode aufzuwenden. Ausgenommen sind von der Beschaffungsstelle gewünschte Beraterwechsel bei denen der Mitarbeitende grundsätzlich die Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen erfüllt. Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft. EK18: Service-, Reaktions- und Störungsbehebungszeiten. Für die Abwicklung des Betriebs, der Changes und Incidents gelten folgende Minimalanforderungen: Servicezeit: Montag bis Freitag 7:30-12:00 und 13:00-17:00; Interventionszeit: Abhängig von Prioritäten gemäss Pflichtenheft zwischen 30 min. und 5 Tagen. Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft. EK19: Ticketing-System. Die Anbieterin verfügt über eine Hotline/Helpdesk oder äquivalente Einrichtung mit einem Ticketing-System. Es ist eine manuelle (E-Mail) oder automatische Schnittstelle zum Ticketing-System von PUBLICA (JIRA) zu unterhalten. Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft. EK20: Zeiterfassung & Rapportierung. Bereitschaft die Vorgaben bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren. Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft.

 

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