Datenschützer warnt

"Man bezahlt kostenlose Apps mit seinen Daten"

Uhr | Aktualisiert

Wer Apps installiert, soll prüfen, welche Rechte sie nutzen. Das sagt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte in seinem neuesten Tätigkeitsbericht.

(Quelle: justgrimes/Flickr (CC BY-SA 2.0))
(Quelle: justgrimes/Flickr (CC BY-SA 2.0))

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat seinen 23. Tätigkeitsbericht (PDF) publiziert. Er hat 106 Seiten, 4 davon über Internet und Telekommunikation, Windows 10, Personalisierung im Web, Datenzugriffe durch Apps und die Revision des Fernmeldegesetzes.

Datenschützer fordert Gesetzesänderung

Nutzer sollen darauf achten, welche Berechtigungen Handy-Apps verlangen, rät der Datenschützer. "Werden Berechtigungen für nicht nachvollziehbare Zwecke verlangt und ist der Herausgeber nicht vertrauenswürdig, sollte auf eine Installation der App verzichtet werden", heisst es im Bericht. "Ganz generell muss man sich bewusst sein, dass man bei (vordergründig) kostenlosen oder kostengünstigen Apps häufig mit seinen Daten bezahlt."

Personen, die nicht wollen, dass ihre Adresse und Telefonnummer im Web auftauchen, haben einzig die Möglichkeit, ihre Adresse komplett zu sperren. Anlässlich der Revision des Fernmeldegesetzes forderte der Datenschützer, im Gesetz eine Wahlmöglichkeit für den Publikationskanal zu verankern. Der Datenschützer verlangt auch, die Verwendung von Verzeichniseinträgen für direkte Werbung verbieten zu lassen. Das Bundesamt für Kommunikation lehnte dieses Begehren aber ab.

Nach der Lancierung von Windows 10 betrachtete der Datenschützer die Datenbearbeitung durch Microsoft näher. Er stellte Microsoft einen Fragekatalog zu, um den Umfang der übermittelten Daten zu klären. Die Abklärungen seien noch im Gang, schreibt der Datenschützer.

Lob für SBB und Postfinance

Der Datenschützer äusserte sich auch zur Revision des Urheberrechts. "Der Informationsanspruch im Zivilverfahren, die Zustellung von Warnhinweisen sowie das für bestimmte Fälle vorgesehene Stay-Down-Verfahren sind aus Datenschutzsicht problematisch", heisst es im Bericht. Er weist auf seine Klage gegen Moneyhouse hin, die er 2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht einreichte. Der noch ausstehende Entscheid soll eine Klärung des Begriffs des Persönlichkeitsprofils bewirken.

Ein Lob spricht der Datenschützer für Postfinance aus. Die Bank überarbeitete im vergangenen Jahr ihre E-Banking-Plattform und Teilnahmebestimmungen. Postfinance habe die Vorschläge des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten akzeptiert, heisst es weiter.

Auch die SBB hätten die Datenschutzbestimmungen ihres kostenlosen WLAN-Dienstes angepasst und die Empfehlungen des Datenschützers berücksichtigt. Die Bahn bewahre die gesammelten Nutzerdaten jetzt nur noch während sechs statt neun Monaten auf.

Unbefriedigende Vorgaben

Mitte 2017 wird das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in Kraft treten. Der oberste Schweizer Datenschützer weist in diesem Zusammenhang auf "zahlreiche heikle Punkte" rund um die Ämterkonsultation hin. Eine Abklärung beim ärztlichen Dienst der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe (Medicalservice AeD) habe ergeben, dass diese die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten. Der Datenschützer hat deshalb das Verfahren abgeschlossen.

Für die Aufsicht über die sozialen Krankenversicherer verlange das Bundesamt für Gesundheit von den Krankenversicherern sehr detaillierte Angaben zu jeder versicherten Person, heisst es im Bericht. Die nun geltenden gesetzlichen Vorgaben seien unbefriedigend, sagt der Datenschützer.

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